Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit eingeschränkten Schulbetriebs wurden die Eltern, deren Kinder an den unterschiedlichen schulischen Betreuungsangeboten angemeldet sind, durch das Land NRW aufgerufen, ihre Grundschulkinder möglichst zu Hause zu betreuen. Dieser Appell gilt im Februar auch über den Start des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht hinaus. Angebote des Offenen Ganztags werden, gemäß den Vorgaben des Landes NRW, noch nicht regelhaft aufgenommen.
Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuung ermöglichen können, wird eine „Not“-Betreuung in den Schulen angeboten. Hierfür ist bei Bedarf eine gesonderte Anmeldung direkt bei den Schulen erforderlich.
Die Einschränkungen bei den schulischen Betreuungsangeboten führen zu besonderen Belastungen bei Eltern und Kindern. Die Stadt Menden möchte deswegen selbstverständlich keine Elternbeiträge für Februar erheben.
Dazu hat Peter Maywald, der Vorsitzende des Schulausschusses mit seiner Unterschrift eine Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht, durch die auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die offenen Ganztagsschulen für den Monat Februar 2021 erneut verzichtet wird.
Die OGS-Beiträge wurden von der Stadt Menden für Februar bereits abgebucht bzw. von vielen Eltern bezahlt, da Regelungen durch das Land NRW bislang ausblieben. So wird durch die Stadt Menden auf den Bankeinzug bzw. die Zahlungsverpflichtung für den Monat März 2021 verzichtet, um die Abwicklung so einfach wie möglich zu gestalten.
Eltern, die ihre OGS-Beiträge per Dauerauftrag überweisen, sollten also für März ihren Dauerauftrag einmalig aussetzen und für März keinen Beitrag überweisen. Eltern, deren OGS-Beiträge bereits im Februar abgebucht wurden oder die die Beiträge selbständig überwiesen haben, werden gebeten auf einen Zahlungsrückruf zu verzichten und die Verrechnung durch die Stadt Menden (Sauerland) im März abzuwarten.
Auch für die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten soll eine Lösung gefunden werden. Hierzu wird der Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 4. März 2021 beraten.