Die Verwaltung hat auf Grundlage der Höhe der vorläufigen Verbandsumlage 2023 des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung (ZfA) die kostendeckenden Gebühren 2023 für die Abfallbeseitigung kalkuliert. Für die Stadt Menden steigt im Vergleich zum Vorjahr 2022 die Höhe der vorläufigen Verbandsumlage deutlich um insgesamt 11,84 %. Die Gründe für die Steigerung der Verbandsumlage sind vielfältig. Einerseits ist die Entsorgungsgebühr des Märkischen Kreises für Restmüll und Sperrmüll (Verbrennung) sowie Grünabfall (Verwertung) um 6% gestiegen. Andererseits erhöht sich die Kostenkalkulation für die Sammlung und Transport der verschiedenen Abfälle deutlich für die Stadt Menden. Hintergrund für die deutliche Erhöhung ist die zu berücksichtigende sogenannten Preisgleitklausel (PGK). Diese setzt sich aus drei festen Bestandteilen zusammen. Bestandteil und Auslöser sind in erster Linie die gestiegenen Energiekosten und die hohe Inflationsrate (+19,2 %). Weiterhin wurde seitens des ZfA mitgeteilt, dass die Altpapiererlöse im Jahr 2022 eingebrochen sind und daher mit Einnahmeausfällen gerechnet wird.
Aufgrund der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage kann die Steigerung für die Bürgerinnen und Bürger in Menden jedoch abgeschwächt werden. Das Einbringen der Rücklage wird vorgenommen, um die Steigerung „abzupuffern“, da von einer zeitlich begrenzten Steigerung der hoch kalkulierten Kosten (insbesondere Energie) ausgegangen wird. Die Abfallgebühren erhöhen sich dadurch nur moderat um 5,30 % bis zu 6,75 % im Umleersystem bei 14-tägiger Leerung.
In den letzten 12 Jahren konnten die Abfallgebühren konstant gehalten werden oder sind sogar gesunken. Die jetzige Gebührenhöhe liegt (trotz der diesjährigen Steigerung) unterhalb der Werte aus dem Jahr 2010.
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