Informationen für Eltern deren Kinder in u. g. Einrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
Nach inzwischen sieben Wochen stehen alle Familien mit kleinen Kindern, die bisher nicht anspruchsberechtigt sind für eine Kindertagesbetreuung, unter enormem Druck. Die gegenwärtigen Beschränkungen stellen für Kinder unter bildungs- und entwicklungspsychologischen Aspekten einen schweren Einschnitt dar.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat daher beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege behutsam und schrittweise und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort in den folgenden vier Phasen wieder geöffnet werden sollen: von der Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis hin zum vollständigen Regelbetrieb (4). Gemäß dieses Vier-Phasen-Modells befindet sich Nordrhein-Westfalen, wie alle anderen Länder auch, nach wie vor in der zweiten Phase.
Die Grundzielstellung für die Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen ist, dass alle Kinder, die in der Regel einen Platz in einem Kindertagesbetreuungsangebot haben, auch sobald wie möglich wieder an Angebote der Kindertagesbetreuung angebunden werden.
Konkrete nächste Schritte
Der o.g. JFMK-Beschluss vom 28.04.2020 benennt Zielgruppen mit Blick auf Kinder und Eltern, denen im Zuge der Öffnungsschritte der Kindertagesbetreuung eine Inanspruchnahme vordringlich ermöglicht werden sollte, weil ein besonderes Förderpotential besteht. Auf dieser Basis wurde für die schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen folgendes Modell entwickelt:
Ab dem 14.Mai 2020
Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden. Die Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen und überschaubaren Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.
Ab dem 28. Mai 2020
In einem weiteren Öffnungsschritt sollen am 28.05. alle weiteren Vorschulkinder in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.
Weiterer Öffnungsschritt im Juni:
Ziel ist, im Laufe des Monats Juni allen Kinder den Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer Kindertagespflegestelle zu ermöglichen. In welchem Umfang dies möglich ist, kann heute noch nicht seriös prognostiziert werden. Dies wird fortlaufend vor dem Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens, den Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den beteiligten Partnern auf Landesebene beraten und entschieden werden. Alle Voraussetzungen, die ein solcher Schritt erfordert – Hygienefragen, Personalfragen, pädagogische Aspekte – werden dabei genau geprüft und soweit erforderlich auch neue Empfehlungen herausgegeben.
Laufende Angebote für Kinder, die noch nicht in der Betreuung sind
Für die Kinder, die derzeit noch nicht in der Betreuung aufgenommen bzw. angebunden werden, sollte, soweit dies möglich und pädagogisch sinnvoll ist, ein regelmäßiger Kontakt sichergestellt werden, z.B. telefonisch, per Videotelefonie oder auch über persönliche Kontakte unter Wahrung des Abstandsgebotes. Zudem sollte es einen, soweit möglich, systematischen Kontakt zu den Eltern geben.
Schließzeiten in den Sommerferien
Geplante Schließzeiten in den Sommerferien können aufrechterhalten werden. Eine Notbetreuung muss, über die regelhafte Betreuung, die in diesen Fällen auch im Regelbetrieb angeboten wird hinaus, in dieser Zeit nicht stattfinden.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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