Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen

Anträge an die Stabsstelle Bürgerengagement der Stadt Menden

Das Landeskabinett hat heute (22. Juli 2021) in einer Sondersitzung Soforthilfen für Geschädigte der Umweltkatastrophe beschlossen. Anträge hierfür können betroffene Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, direkt an ihre Kommune stellen.

In Menden werden die entsprechenden Anträge von Bürger*innen von der Stabsstelle Bürgerengagement entgegengenommen. Kontakt: Heike Berkes, 02373 903-1543 und Michael Roth, 02373 903-1378 oder per Mail an buergerengagement@menden.de.

Antragsformulare, die entsprechenden Richtlinien und Antworten auf die häufigsten Fragen sind auf der Internetseite des Landes unter land.nrw/soforthilfe zu finden. Anträge in Papierform liegen auch im Rathaus der Stadt Menden, Neumarkt 5, 58706 Menden, zur Mitnahme aus. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Betroffene Unternehmen werden gebeten, sich ab der kommenden Woche für eine Antragsstellung bei der Wirtschaftsförderung Menden zu melden. Die Wirtschaftsförderung unterstützt gerne beim Ausfüllen, nimmt die Formulare entgegen und leitet sie gesammelt an die Stadtverwaltung weiter.

Wichtige Informationen können auch unter www.menden.de/hochwasser abgerufen werden.

Die Internetseite der WSG Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Menden finden Sie unter www.wsg-menden.de

Die Hönne mit angestiegenem Wasserstand, darüber verläuft eine alte Brücke aus Holz
Foto: Stadt Menden