Dem Aufruf der Stadt Menden (Sauerland), sich für das Ehrenamt eines Schöffen im Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zu bewerben, sind ca. 140 Mendener gefolgt. Für diese großartige Resonanz bedanken sich die Verantwortlichen der Stadtverwaltung bei allen Bewerberinnen und Bewerbern ganz herzlich!
Wie geht es jetzt weiter?
Die Bewerberlisten werden zusammengestellt und den jeweiligen politischen Gremien zur Abstimmung über die endgültige Fassung vorgelegt. Die so erstellte Liste wird im erforderlichen Umfang im Juli nach öffentlicher Bekanntmachung für eine Woche zu Jedermanns Einsicht aufgelegt. Danach besteht in einer weiteren Woche die Möglichkeit, begründete Einsprüche gegen die Liste bei der Stadtverwaltung geltend zu machen. Anschließend wird die endgültige Bewerberliste dem zuständigen Amtsgericht für das weitere Verfahren in deren Zuständigkeit übersandt. Dort tritt Ende Oktober der extra gebildete Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus den Bewerberlisten der Gemeinden die Schöffen und Ersatzschöffen, so dass die neu gewählten Laienrichter wohl im Laufe des Monats November mit einer entsprechenden Zusage rechnen können.
Während die Schöffen als Laienrichter gemeinsam mit den Richtern in einem Strafverfahren entscheiden, liegt der Aufgabenbereich der Schiedsleute in ihrem jeweiligen Bezirk noch vor einem gerichtlichen Verfahren; auch führen sie die Schiedsverhandlung alleine mit den beteiligten Parteien durch.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, rasch und kostengünstig zwischen streitenden Parteien zu schlichten, um auf diese Art und Weise ein gerichtliches Vorgehen gegeneinander zu vermeiden. Häufig geht es um Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch Angelegenheiten des Strafrechts wie z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Dabei ist es nicht die Aufgabe der Schiedsperson zu richten, d.h. ein Urteil zu fällen; diese Aufgabe bleibt nach wie vor ausschließlich den Richtern vorbehalten. Eine Schiedsperson sucht vielmehr nach Lösungen, die beide Parteien entweder gemeinsam erarbeiten oder annehmen können. Deren Stellvertreter unterstützen und vertreten dabei erforderlichenfalls die Schiedsperson. Damit ist die Institution der Schiedsämter eine bedeutende Einrichtung vorgerichtlicher Konfliktlösung und Streitschlichtung; sie fördert die gesellschaftliche Streitkultur und trägt dazu bei, in vielen Fällen Rechtsfrieden nachhaltig herzustellen.
Die Arbeit einer Schiedsperson findet im Vorfeld in bestimmten Bereichen sogar zwingend vor dem Gang zum Amtsgericht statt; erst wenn die Schlichtung erfolglos bleibt, ist mit der entsprechenden Bescheinigung eine Klageerhebung bei Gericht möglich. Dadurch werden häufig gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden, was somit auch zu einer Entlastung der Gerichte führt.
Das Schiedswesen untersteht zwar der Justiz; allerdings haben die Gemeinden die Wahl der Schiedspersonen zu veranlassen, die nach dem Schiedsamtsgesetz von der Gemeindevertretung vorgenommen wird.
So wird aktuell für den Schiedsamtsbezirk Menden – Amtsbereich Menden- Mitte (Ortsteile Menden-Zentrum, Lahrfeld, Rauherfeld, Obsthof, Platte Heide teilweise) jetzt eine neue Stellvertretende Schiedsperson gesucht.
Die Amtszeit der jetzigen Amtsinhaberin Frau Loschek endet am 10.08.2023; sie war dankenswerterweise bereits zwei Amtszeiten im Amt und steht für eine Wiederwahl nun nicht mehr zur Verfügung. Die neue Amtszeit ist wiederum auf fünf Jahre befristet und umfasst den Zeitraum vom 11.08.2023 bis 10.08.2028.
Auch für den Schiedsamtsbezirk Menden – Amtsbereich Menden-Nord (Ortsteile Bösperde, Halingen, Ostsümmern, Platte Heide, Schwitten) wird eine neue Stellvertretende Schiedsperson gesucht.
Die Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers Herrn Topp endet ebenfalls am 10.08.2023. Herr Topp steht auch für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Die neue Amtszeit ist wiederum auf fünf Jahre befristet und umfasst den Zeitraum vom 11.08.2023 bis 10.08.2028.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Bewerberinnen und Bewerbern für dieses Amt müssen gem. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann daher nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht bzw. dessen Vermögen durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung beschränkt ist; dieses ist von den Bewerberinnen und Bewerbern zu bestätigen.
Die Bewerber sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und im jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Zur Schiedsperson soll ferner nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Menden gewählt. Eine persönliche Vorstellung soll vorab im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.
Formlose Bewerbungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Zeit vom 17.03. - 16.04.2023 wie folgt möglich:
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Menden, Rechtsabteilung, Neumarkt 5, 58706 Menden oder per mail an recht@menden.de. Die Bewerbungen müssen den vollständigen Namen, Vornamen, ggfls. Geburtsnamen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf der Bewerberinnen und Bewerbern enthalten. Ferner muss darin bestätigt werden, dass die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt und keine Betreuung angeordnet wurde sowie die Verfügungsgewalt über das Vermögen nicht durch gerichtliche Anordnung beschränkt ist.
Mündliche Bewerbungen zur Niederschrift können nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 02373 903-1547 oder per mail unter recht@menden.de) bei der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung Menden, Rechtsabteilung, Zimmer A 309, vormittags in der Zeit von 8.15 bis 12.30 Uhr und donnerstags auch zwischen 14.30 und 17.30 Uhr entgegengenommen werden.
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