Information
- nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung
personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
- nach Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wenn die
personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
Dienstleistung: Beurkundung von Personenstandsfällen, Besondere Beurkundungen
Verantwortliche/-r: Team Standesamt - 02373/903-1377 - e-Mail: standesamt@menden.de
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/-r:
Datenschutzbeauftragter der Stadt Menden (Sauerland), Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), Tel. 02373/903-0, datenschutz@menden.de
Zweck/-e der Datenverarbeitung:
- Prüfung der Ehevoraussetzungen und Mitwirkung an der Eheschließung/Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Beurkundung von Personenstandsfällen in den Personenstandsregistern (Eheschließungen, Umwandlungen von Lebenspartnerschaften, Geburten, Sterbefälle, Namensänderungen) einschließlich aller Folgebeurkundungen
- Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsregistern
- Information von durch Rechtsvorschriften bestimmten öffentlichen Stellen über Personenstandsfälle, Ermöglichung der Benutzung der Personenstandsregister durch den in §§ 61 ff. Personenstandsgesetz definierten Fällen
Wesentliche Rechtsgrundlage/-n:
DSGVO insbesondere Art. 4 bis 6, DSG NRW, Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Internationale Übereinkommen, Bilaterale Abkommen,
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bundesvertriebenengesetz (BVFG),
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Nur bei Information nach Artikel 14 DSGVO:
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden:
Personenstandsregister anderer Standesämter (Name, Geburts-, Heirats- und Sterbedatum, Kinder), Melderegister, Ausländerregister, Gerichte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Bestattungsunternehmen, Landrat als Kreispolizeibehörde bei Sterbefällen, Haushalts- und Kassenprogramm (Serviceportal)
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Weitergabe von Daten im Rahmen der rechtlichen Verpflichtung nach §§ 57 bis 64 PStV (z.B. an Melderegister u.a.), Finanzbuchhaltung der Stadt Menden (Sauerland) bei entstandener Zahlungsverpflichtung
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Nach erfolgreicher Übertragung der Verarbeitung in die elektronischen Register werden die Vorgangsdaten lokal nach 180 Tagen gelöscht. Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren und zusammen mit den zugehörigen Akten je nach Art des Personenstandsregisters nach 30, 80 oder 110 Jahren an das Stadtarchiv Menden (Sauerland) abzugeben.
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Recht auf Akteneinsicht nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (beschränkt durch §§ 47 ff. Personenstandsgesetz PStG)
- Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (beschränkt durch die Verpflichtung der geordneten Registrierung im Interesse sozialer Sicherheit)
- Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211 / 38424-0, Fax 0211 / 38424-10,
Email: poststelle@ldi.nrw.de, Internet: www.ldi.nrw.de