Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Abmeldung

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden.

Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen,

  • die ins Ausland verziehen oder
  • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.

Wird eine Nebenwohnung aufgegeben, ist dies bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes möglich.

Es fallen keine Gebühren an.

  • Abmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (von allen Personen, die abgemeldet werden)
  • Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post

Bei persönlicher Vorsprache: sofort