Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Sondernutzung öffentliche Flächen (Außengastronomie, Werbung, Info-/Verkaufsstände, Veranstaltungen)

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkrhsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgehen, bedarf einer Erlaubnis  als Sondernutzung. 

Folgende Sondernutzungen können beantragt werden:

  • das Aufstellen von Stühlen und Tischen zum Betrieb einer Außengastronomie
  • das Aufstellen von Stellschildern, Werbetafeln, Warenauslagen und Warenständern
  • das Aufstellen von Infoständen und Verkaufsständen
  • das Anbringen/Aufhängen von Transparenten
  • Veranstaltungen

Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis soll schriftlich spätestens 2 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung gestellt werden.

Ausnahme: Die Ausführung von Veranstaltungen. Hier beträgt die Antragsfrist einen Monat.

Frau V. Kletke

Team Sicherheit und Ordnung
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