Mendener Pfingstkirmes

Im 18. Jahrhundert fand die erste Pfingstkirmes in Menden statt. Es wird vermutet, dass sie aus dem Mendener Krammarkt entstand, der sich anlässlich der Pfingstprozessionen um das 18. Jahrhundert entwickelt hatte.

Die alljährlich in der gesamten Innenstadt stattfindende Kirmes beginnt am Samstag vor Pfingsten und endet dienstags mit einem Höhenfeuerwerk.

Der langen Tradition verbunden, wurde während der Pfingstkirmes 2009 neben dem Alten Rathaus ein sechs Zentner schweres nostalgisches Karussellpferd aus Bronze als Kirmesdenkmal aufgestellt.


Bewerbung für die Pfingstkirmes Menden

Um an der Mendener Pfingstkirmes als Schaustellerbetrieb, Gastronomiebetrieb oder Mendener Verein teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Bewerbung erforderlich. Die Ausschreibung der Veranstaltung und die Gebührenübersicht finden Sie unter „Richtlinien“.
Der Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. September für die im folgenden Jahr stattfindende Veranstaltung.

Das Bewerbungsverfahren für die Mendener Pfingstkirmes 2027 wird voraussichtlich im August 2026 eröffnet.

Wir bitten zu beachten, dass für die Veranstaltung 2027 nur noch Online-Bewerbungen akzeptiert werden. 

Bewerbungsverfahren

Pfingstkirmes

Die Stadt Menden (Sauerland) veranstaltet traditionsgemäß von Samstag vor Pfingsten bis Dienstag nach Pfingsten in der Innenstadt von Menden (Sauerland) ein Volksfest gemäß § 69 der Gewerbeordnung.

Zugelassen werden ca. 200 Betriebe, die sich aus folgenden Betriebsgruppen zusammensetzen:

  • Fahrgeschäfte (Karussells, Autoscooter, Schaukeln etc.)
  • Fahrgeschäfte für Kinder
  • Belustigungsbetriebe (Laufgeschäfte, Geisterbahnen etc.)
  • Spielbetriebe (Glückspiele, Verlosungen, Derbys, Dosenwerfen etc.)
  • Süßwarenbetriebe (Crepes, Eis, Mandeln, Bonbons, Früchte etc.)
  • Verkaufsbetriebe (Schmuck, Tücher, Taschen, Handy-Zubehör, Deko-Artikel etc.)
  • Imbissbetriebe (Fleisch, Fisch, Pommes-Frites, Pizza, Gemüse etc.)
  • Gastronomiebetriebe (Schank- und Speisewirtschaften, Schankwirtschaften)
  • Sonstige Betriebe (Wahrsager, Piercing, Zopfpflechten, Portraitmaler etc.)

Um an der Mendener Pfingstkirmes als Schaustellerbetrieb, Gastronomiebetrieb oder Mendener Verein teilnehmen zu können, ist eine fristgerechte Bewerbung erforderlich. Die Ausschreibung der Veranstaltung und die Gebührenübersicht finden Sie unter „Richtlinien“.
Der Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. September für die im folgenden Jahr stattfindende Veranstaltung.

Das Bewerbungsverfahren für die Mendener Pfingstkirmes 2027 wird voraussichtlich im August 2026 eröffnet.

Wir bitten zu beachten, dass für die Veranstaltung 2027 nur noch Online-Bewerbungen akzeptiert werden. 

Die Stadt Menden bittet darum, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antragsformular
  • Kopie der Reisegewerbekarte
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Foto, Präsentationsmappe etc.
  • Bewerbung für Standplätze auf der Mendener Pfingstkirmes. Zur Nutzung dieses Services ist eine Anmeldung erforderlich.

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