Notwendige Unterlagen

Legen Sie zur Erlangung der Bescheinigung Unterlagen vor, in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben oder farbliche Markierung) gekennzeichnet sind:

  • Lageplan mit aktuellen Flurstücksnummern und Einzeichnung der Stellplätze
  • Grundrisszeichnungen, Schnitte und Ansichten
  • Nutzflächenberechnungen

Die Unterlagen sind mindestens 2-fach erforderlich.