Altlasten

Im Umweltbericht Altlasten wird die Altlastensituation der Stadt Menden im Detail dargestellt.

Nun kann man der Meinung sein, Altlasten seien ein Thema, das den „Normalbürger" nicht interessieren müsste. Doch schon bei der Frage, ob man auf dem eigenen Grundstück einen Brunnen niederbringen kann (bzw. darf), ist man mit dieser Thematik direkt konfrontiert, da sich Schadstoffe unbemerkt im Untergrund (Grundwasser) ausbreiten können.

Ein mögliches Beispiel für eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke durch eine Grundwasserkontamination (Schadstoff: Mineralöl) zeigt nachfolgende Grafik.

Noch viel schwerwiegender ist die Thematik Altlasten und Altstandorte beim Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Wer möchte schon gerne die "Katze im Sack" kaufen? Bei größeren Immobilien werden daher seitens Unternehmensberater, Sachverständigen- und Ingenieurbüros so genannte „Due Diligence- Analysen" empfohlen. Das neudeutsche „Due Diligence" bedeutet nichts anderes als die "gebotene Sorgfalt" bzgl. des Gebäudezustandes, der vorhandenen Infrastruktur, etc. aber auch zu Schadstoffgehalten walten zu lassen (Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, Rückbaukonzept, etc.).

Da sich nicht jeder eine umfassende Sachverständigen-Dienstleistung leisten kann, besteht die Möglichkeit in der Umweltabteilung der Stadt eine erste, unverbindliche Auskunft aus dem Altlastenkataster einzuholen. In dem Altlastenkataster werden ermittelte Altlasten und Altstandorte aber auch Verdachtsflächen eingetragen. Wenn Sie eine rechtsverbindliche, schriftliche Auskunft (gebührenpflichtig) wünschen, so müssen Sie sich an die Kreisverwaltung des Märkischen Kreises in Lüdenscheid wenden.

Falls die Immobilie durch eine Altlast bzw. altlastenverdächtige Fläche betroffen sein sollte, aber trotzdem noch interessant erscheint, können Sie in den Verhandlungen noch ein Bodengutachten vereinbaren. Eine Liste von örtlichen und überregionalen Bodengutachtern und Sachverständigen kann in der Umweltabteilung eingesehen werden.

Nachfolgendes Bild zeigt, was (teilweise) für ein Aufwand bei einer Altlastensanierung getrieben werden muss, um Schadstoffe aus dem Boden zu entfernen. Erst dann kann einer Nutzungsänderung (Industriegebiet in Wohnbebauung) entsprochen werden.

 

Dies waren nur zwei Beispiele aus einem weit gefächerten Themengebiet, die aber erhebliche Kostenauswirkungen für den einzelnen Bürger bedingen können. Falls Sie Fragen zu dem Bereich Altlasten haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter in der Umwelt und Bauverwaltung.