Noch viel schwerwiegender ist die Thematik Altlasten und Altstandorte beim Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Wer möchte schon gerne die "Katze im Sack" kaufen? Bei größeren Immobilien werden daher seitens Unternehmensberater, Sachverständigen- und Ingenieurbüros so genannte „Due Diligence- Analysen" empfohlen. Das neudeutsche „Due Diligence" bedeutet nichts anderes als die "gebotene Sorgfalt" bzgl. des Gebäudezustandes, der vorhandenen Infrastruktur, etc. aber auch zu Schadstoffgehalten walten zu lassen (Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, Rückbaukonzept, etc.).
Da sich nicht jeder eine umfassende Sachverständigen-Dienstleistung leisten kann, besteht die Möglichkeit in der Umweltabteilung der Stadt eine erste, unverbindliche Auskunft aus dem Altlastenkataster einzuholen. In dem Altlastenkataster werden ermittelte Altlasten und Altstandorte aber auch Verdachtsflächen eingetragen. Wenn Sie eine rechtsverbindliche, schriftliche Auskunft (gebührenpflichtig) wünschen, so müssen Sie sich an die Kreisverwaltung des Märkischen Kreises in Lüdenscheid wenden.
Falls die Immobilie durch eine Altlast bzw. altlastenverdächtige Fläche betroffen sein sollte, aber trotzdem noch interessant erscheint, können Sie in den Verhandlungen noch ein Bodengutachten vereinbaren. Eine Liste von örtlichen und überregionalen Bodengutachtern und Sachverständigen kann in der Umweltabteilung eingesehen werden.
Nachfolgendes Bild zeigt, was (teilweise) für ein Aufwand bei einer Altlastensanierung getrieben werden muss, um Schadstoffe aus dem Boden zu entfernen. Erst dann kann einer Nutzungsänderung (Industriegebiet in Wohnbebauung) entsprochen werden.