Stadtplanung


Aufgabe der Stadtplanung ist die nachhaltige und städtebauliche Entwicklung der Stadt Menden (Sauerland) und ihrer Stadtteile. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen.

Die Stadtplanung trägt dazu bei, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln - auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus wird die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und weiterentwickelt.

Gesetzliche Grundlage für das stadtplanerische Handeln bildet insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB). Einen besonderen Stellenwert nimmt in diesem Zusammenhang die Bauleitplanung ein. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Planwerken unterschiedlicher Detaillierung und Verbindlichkeit: dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und dem Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung).


 

Der Flächennutzungsplan (FNP), welcher das gesamte Stadtgebiet umfasst, trifft Aussagen über die beabsichtigte Verteilung und Zuordnung der Bodennutzungen, also von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage bedeutender Verkehrsstraßen. Der FNP ist nur behördenverbindlich.

Ein Bebauungsplan (B-Plan) gilt jeweils nur für ganz bestimmte Teile des Stadtgebietes und kann neben den Festsetzungen hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung auch gestalterische Vorschriften enthalten. Bebauungspläne werden als Satzung beschlossen und sind danach für jedermann bindend.

In beiden Fällen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit formeller Bestandteil des Verfahrens. Dies gilt nicht nur für die Aufstellung, sondern gleichermaßen für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Über alle relevanten Planungsschritte berät und entscheidet der Rat der Stadt Menden (Sauerland) in öffentlichen Sitzungen.

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über den Stand der Bauleitplanung in Menden (Sauerland) sowie über aktuelle Bauleitplanverfahren bzw. Beteiligungen der Öffentlichkeit.