Jetzt sind die Bürger wieder gefragt

Neues Wohngebiet im Bereich "Auf der Haar" in Schwitten

Bebauungsplanersetzendes Verfahren "Breiter Weg" in Schwitten

Nachverdichtung eines Wohngebietes in der Halinger Dorfstraße

Im Mendener Stadtteil Schwitten soll im Bereich „Auf der Haar“ ein neues Wohngebiet mit voraussichtlich 13 Baugrundstücken geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116 für den Bereich östlich der Straße „Auf der Haar“ wurde bereits am 3. September 2020 gefasst. Das städtebauliche Planungsziel ist hier, die Nachverdichtung eines planungsrechtlich bereits gesicherten Wohngebietes durch die Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen und die Erschließung für geeignete Grundstückszuschnitte zu erreichen, ohne das städtebaulich gewachsene Siedlungsbild der umgebenden innerörtlichen Wohnstrukturen beeinträchtigt werden. Da der ursprüngliche Bebauungsplan in diesem Bereich eine kompakte, verdichtete Wohnbebauung vorsieht und diesem Anspruch nicht mehr gerecht wird, soll das genannte städtebauliche Ziel mit der hier vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplans verwirklicht werden.

Die Verkehrsfläche der Straße „Breiter Weg“ in Schwitten befindet sich aus baulicher Sicht in einem schlechten Zustand und gehört derzeit zu den nicht endausgebauten Straßen in Menden (Sauerland). Der Aufstellungsbeschluss für ein bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB wurde bereits am 11. April 2019 gefasst. Mit der Durchführung dieses Verfahrens können der Umfang und die konkrete Lage der öffentlichen Verkehrsfläche klargestellt werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund von Baumaßnahmen am Straßenkörper erforderlich, damit ein funktionsgerechter Ausbau einschließlich geeigneter Anschlüsse an die angrenzenden Straßenflächen erfolgen kann und um die vorhandene Verkehrsfläche in einen städtebaulich angemessenen und verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

In Halingen ist beabsichtigt, die derzeit nicht bebauten Grundstücksteile im Bereich der Halinger Dorfstraße im Bereich der Hausnummern 82 - 88 einer baulichen Nutzung mit Einzel- oder Doppelhäusern zuzuführen. Für die bestehenden Vorhaben sollen planungsrechtliche Festsetzungen getroffen werden, die ihren Bestand sichern und gegebenenfalls eine Erweiterung ermöglichen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 240 „Nachverdichtung eines Wohngebietes zwischen Halinger Dorfstraße und Am Abendsiepen“ im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wurde bereits am 25. März 2021 gefasst.

Der Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat am 2. Juni 2022 beschlossen, die Entwürfe der beiden Bebauungspläne sowie die Ausführungsplanung „Breiter Weg“ mit den jeweils erforderlichen Unterlagen (Begründung, Gestaltungssatzung, Umweltbericht und ggfs. Gutachten) in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 12. August 2022

zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden, Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 3. Obergeschoss, Flurzone C, öffentlich auszulegen.
Die Unterlagen stehen über den gesamten Zeitraum zusätzlich hier, auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland) zur Verfügung.

Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail an planung@menden.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116, der Geltungsbereich des bebauungsplanersetzenden Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Straße „Breiter Weg“ und der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 240 sind aus den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.