Jahresabschlüsse

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Menden (Sauerland) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Nachfolgend (unter "Downloads") sind die geprüften Abschlüsse einzusehen.