Die Haushaltssatzung 2024/2025 mit Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Märkischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 26.03.2024 angezeigt worden.



Haushaltssicherungskonzept


Haushaltsplan

Der kommunale Haushalt wird über die Haushaltssatzung gesteuert.
Im zugehörigen Haushaltsplan werden alle im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) voraussichtlich eingehenden Erträge und Einzahlungen (Gebühren, Beiträge, Steuern, Landeszuschüsse etc.) und die zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen (Baumaßnahmen, Personalaufwendungen, Zuschüsse an Vereine und Verbände, Sachaufwendungen etc.) aufgelistet. Er gliedert sich in einen Ergebnis- und Finanzplan sowie in Teilplänen nach Produktbereichen und Produkten. Seit 2016 wird der Haushaltsplan auch interaktiv über IKVS gepflegt.
Seit dem Nachtrag 2023 erscheint der Haushaltsplan mit IKVS-Unterstützung in einem Band.

Unter "Downloads" können Sie sich die Haushaltspläne der letzten Jahre anzeigen lassen. 

Frau B. Sommer

Ansprechpartnerin Abt. 10, 11, 14, 21, 31, 32, 33, PR, GL, ISM, SEM Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau A. Mette

Ansprechpartnerin Abt. 41 Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau A. Goldbach

Ansprechpartnerin Baudezernat Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Frau C. Schmitz

Ansprechpartnerin Abt. 51 und 52 Team Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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