Kinderschutz in Menden

Kinder und Jugendliche sollen geschützt aufwachsen

Im Alltag von Kindern und Jugendlichen gibt es Situationen und Lebensumstände, in denen es ihnen nicht gut geht und sie vielleicht gefährdet sind.

Nicht immer ist es Ihnen als Fachkraft in Kontakt mit diesen Kindern und Jugendlichen möglich Konkretes oder Fassbares zu erkennen, eine Gefährdung zu beschreiben, und dennoch-

es bleibt ein ungutes Gefühl zurück und Sie machen sich Sorgen.


In der Zusammenarbeit mit Familien haben Fachkräfte die Chance, den Schutz eines Kindes/ Jugendlichen bei einem Verdacht auf Gefährdung durch frühzeitige Beratung und Unterstützung der Eltern umzusetzen.

So kann durchaus eine mögliche Kindeswohlgefährdung verhindert werden. Diesen Auftrag hat der Gesetzgeber im Bundeskinderschutzgesetz für die folgende Fachkräfte formuliert:

  • Fachkräfte aus der Jugendhilfe
  • Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
  • Fachkräfte an Schulen

Kinderschutz wird in Menden groß geschrieben

Damit Sie Handlungssicherheit im Umgang bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung  haben, stehen Ihnen folgende Angebote zur Verfügung:

  • verbindliche abgestufte Verfahren zur Gefährdungsabwehr für unterschiedliche Berufgruppen
  • Beratung durch eine zertifizierte Kinderschutzfachkraft im schwierigen Prozess der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung

Für Mendener Bürger:

In Fällen einer Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen unterrichten Sie bitte umgehend die  Bezirkssozialarbeiter des  Allgemeinen Sozialdienstes (ASD)

Sprechzeiten täglich  8:15 - 10:00 Uhr, sowie Donnerstag nachmittags 14:30 - 15:30 Uhr

Telefonkontakt der Tagesrufbereitschaft  außerhalb dieser Sprechzeiten:   0160 32 77 124

An Wochenenden und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses wenden Sie sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bitte an die Polizeidienststelle Menden, Tel: 02373 90990.

Konkrete Ansprechpartner im ASD mit entsprechender Zuordnung zu Mendener Straßen finden Sie hier im Straßenverzeichnis.

Kindeswohlgefährdung ist ein komplexes Thema, ein unbestimmter Rechtsbegriff und muss fachlich eingeschätzt werden.

"Als Kindeswohlgefährdung gilt bereits seit den 1950-er Jahren „eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasst“ (BGH FamRZ. 1956, S. 350). Gemäß dieser Definition müssen drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, damit von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist:

  • Die Gefährdung des Kindes muss gegenwärtig gegeben sein.

  • Die gegenwärtige oder zukünftige Schädigung muss erheblich sein.

  • Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist.

Voraussetzung ist also nicht nur die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen, sondern auch und vor allem die nachhaltig negative Wirkung dieses Verhaltens/Unterlassens, genauer: die körperliche, geistige oder seelische Schädigung des betroffenen Kindes. Erst dann spricht man vom Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung."

(Quelle: Kinderschutz in NRW)

Hier finden Sie auch weitere, umfassende Informationen zur Thematik Kinderschutz, so z.B. zu unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung:

https://www.kinderschutz-in-nrw.de/fachinformationen/kindeswohl-und-kindeswohlgefaehrdung/erscheinungsformen-der-kindeswohlgefaehrdung/

 


Beratende Kinderschutzfachkräfte in Menden

Fachkräfte der Jugendhilfe, Schule, Sozial- und  Gesundheitswesen haben den gesetzlichen Auftrag, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden.

Bei der Abklärung von Kindeswohlgefährdung stehen ausgebildete Kinderschutzfachkräfte zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.


Fachkräfte von Trägern der freien Jugendhilfe wenden sich an ihre trägereigene Kinderschutzfachkraft.

Hier finden Sie eine  Übersicht über die Kinderschutzfachkräfte der Träger der freien Jugendhilfe in Menden.


Fachkräfte der Stadt Menden

MitarbeiterInnen städt. Kindertageseinrichtungen

wenden sich an Tanja O'Neill, Tel: 02373 903-8574, Mail: t.oneill@menden.de 

Städt. SchulsozialarbeiterInnen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendtreffs

wenden sich an Anja Pränger, Tel: 0151 67731144, Mail: a.praenger@menden.de


Weitere Fachkräfte

  • Berufsgeheimnis-und Amtsträger (Lehrer, Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeiter, Psychologen etc.)
  • Alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben
  • Alle, die in einem Ehrenamt mit Kindern und Jugendlichen tätigen Personen

wenden sich an:

Beratungsstelle des Zweckverbands für psychologische Beratungen und Hilfen Menden
Lea Knöppel, Tel: 02371 4782747, Mail: 8bBeratung@zfb-iserlohn.de



Weitere Beratungsmöglichkeiten

Damit Beratung  für Fachkräfte im Gesundheitswesen 24 Stunden rund um die Uhr und  auch an  Wochenenden - besonders im Notfall- möglich ist gibt es außerdem seit dem 1. Juli 2017 eine Kinderschutzhotline.

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.


 


Fachkräfte der Jugendhilfe

  • ErzieherInnen in städt. Kindertageseinrichtungen
  • Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe
  • Fachkräfte in Kinder- und Jugendtreffs
  • Fachkräfte im Offenen Ganztag
  • Fachkräfte von Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Tagespflege, Ambulante Jugendhilfe)
  • Städtische SchulsozialarbeiterInnen

Die Verpflichtung zur Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII ist für diese Fachkräfte gesetzlich hier geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html


  • Familienlotsinnen
  • Fachkräfte der städt. Drogenberatungsstelle
  • Fachkräfte der Schwangerschaftsberatungstelle

Der Anspruch auf eine Beratung dieser Fachkräfte (Berufsgeheimnisräger) durch eine Kinderschutzfachkraft nach §§ 8 b SGB VIII, 1-4 KKG ist hier gesetzlich geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html


  • Fachkräfte in Allgemeinen Sozialdienst, Stadt Menden
  • Fachkräfte in den Ambulanten Hilfen, Stadt Menden

Diese Dienste verfügen über eigene zertifizierte Kinderschutzfachkräfte.



Fachkräfte des Gesundheitswesens

  • Ärzte und Ärztinnen
  • Hebammen und Familienhebammen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
  • Fachkräfte der Frühförderstellen
  • Familiengesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Innen
  • Psycholog(en)innen
  • SozialarbeiterInnen
  • Therapeut(en)innen

Der Anspruch auf eine Beratung von Berufsgeheimnis- und Amtsträgern durch eine Kinderschutzfachkraft nach §§ 8 b SGB VIII, 1-4 KKG ist gesetzlich geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html



Lehrer und Lehrerinnen

  • Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen und privaten Schulen
  • Lehrer und Lehrerinnen an Grundschulen
  • Lehrer und Lehrerinnen an weiterführenden Schulen

Der Anspruch auf eine Beratung von Berufsgeheimnis- und Amtsträgern durch eine Kinderschutzfachkraft nach §§ 8 b SGB VIII, 1-4 KKG ist gesetzlich geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html



Alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind

Beispiele:

  • Gruppenleiter in Vereinen
  • Übungsleiter in Sportvereinen

sowie ehrenamtlich Tätige im Sport und in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Flüchtlingshilfe.

Die gesetzliche Grundlage findet sich hier:

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html


 


Fachkräfte in der Flüchtlingssozialarbeit

Der Anspruch auf eine Beratung von Berufsgeheimnis- und Amtsträgern durch eine Kinderschutzfachkraft nach §§ 8 b SGB VIII, 1-4 KKG ist gesetzlich geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html


 


Seit 2015 gibt es in Menden Kooperationsvereinbarungen mit allen Schulen vor Ort als Hilfestellung zur Gefährdungsabwehr bei Kindern und Jugendlichen. Sie beinhalten ein verbindliches Ablaufverfahren zwischen Schule und Jugendhilfe sowie hilfreiche (nützliche) Formularvorlagen für die interne Dokumentation in den Schulen.

Die einzelnen Dokumente zum Ausdrucken finden Sie hier:

Die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), Bezirkssozialarbeiter, sind bestimmten Straßen zugeordnet. Das aktuelle Straßenverzeichnis finden Sie hier:


Regionale Schulberatung

Die  Regionale Schulberatungsstelle des Märkischen Kreises in Altena steht Lehrern und Lehrerinnen an Mendener Schulen mit verschiedenen Angeboten zur Verfügung:

Für Schulen:

Beratung für Schulentwicklungsprozesse

  • Fortbildungen
  • Individuelle Beratungen
  • Fallbesprechungen
  • Ansprechpartner für schulische Krisen.

Für Lehrer:

  •  Individuellen Beratung im Bezug auf den Umgang mit bestimmten Schülern  
  •  Bei persönlichen Belangen im Bezug auf das Arbeitsfeld Schule

Für Eltern/Schüler:

  • Fragen der Schulwahl, sowie zu besonderen Begabungen

Kontakt:

Frau Westermann-Klein (Psychologin)         Telefon: 02352 54892930

Frau Sirringhaus (Psychologin)                    Telefon: 02352 54892930

Frau Walkowiak (Sekretariat)                       Telefon: 02352 54892930



Kommunales Integrationszentrum (KI)

Das  Kommunale Integrationszentrum (KI) des Märkischen Kreises gilt als erster Anlaufpunkt im Kreisgebiet für alle Fragen zur sozialen und schulischen Integration von  Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Hier finden Sie auch Zugang zu einem Sprachmittlerpool.

Leitung:

Herr Michael Czech

02351 966-6450


 


Online-Kurs zum Thema "Kinderschutz in der Medizin"

Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Uniklinik Ulm wird unter Projektleitung von Prof. Jörg M. Fegert derzeit ein Online-Kurs zum Thema „Kinderschutz in der Medizin“ entwickelt (https://grundkurs.elearning-kinderschutz.de/). Dieser Kurs soll speziell Gesundheitsfachkräfte ansprechen (Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, (Kinder- und Jugendlichen)-Therapeut_innen und auch nicht-approbierte Therapeut_innen (wie z.B. Ergo-, Physio, Sprach- und Musiktherapeut_innen)).

Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier: https://www.uniklinik-ulm.de/kinder-und-jugendpsychiatriepsychotherapie/forschung-und-arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-wissenstransfer-dissemination-e-learning/online-kurs-kinderschutz-in-der-medizin-ein-grundkurs-fuer-alle-gesundheitsberufe.html.

 Die Teilnahme an dem Online-Kurs ist während der Entwicklungsphase kostenlos, am Ende wird ein Zertifikat mit 36 CME Punkten ausgestellt. Eine Anmeldung ist noch bis zum 19.03.2020 unter https://grundkurs.elearning-kinderschutz.de/registrierung möglich.


 


Medizinische Kinderschutzhotline

Damit Beratung  für Fachkräfte im Gesundheitswesen 24 Stunden rund um die Uhr und  auch an  Wochenenden - besonders im Notfall- möglich ist gibt es außerdem seit dem 1. Juli 2017 eine Kinderschutzhotline.

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.


Interdisziplinäres Netzwerk Kinderschutz

Das nächste Netzwerktreffen findet am Mittwoch, den 2. Juli 2025  am  von 14.00 - 17.00 Uhr im Pfarrheim Heilig Kreuz statt.


 


Arbeitskreis der Kinderschutzfachkräfte

Das nächste Treffen findet am Donnerstag, den 13. März 2025 von 8.30 Uhr -10.30 Uhr im Zentrum statt


                 


Qualitätszirkel Schule - Kinderschutz

Der nächste Qualitätszirkel  findet am 8. April 2025 von 14. 00 - 16.30 Uhr statt. Der Ort wird noch bekannt gegeben


 


Hier erhalten Sie in Kürze weitere Informationen über das Netzwerk Kinderschutz.


Pressemitteilung zur konstituierenden Sitzung des Netzwerkes


Interdisziplinäres Netzwerk Kinderschutz startet engere Zusammenarbeit

Strukturelle Vernetzung zur effektiven und schnellen Kooperation im Krisenfall

Wie soll zukünftig die interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Kinderschutz in Menden aussehen, um im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung schnell und effektiv handeln zu können? Unter anderem mit dieser Frage hat sich jetzt das interdisziplinäre Netzwerk Kinderschutz in Menden auf seiner konstituierenden Sitzung beschäftigt.

Das Netzwerk Kinderschutz will sicherstellen, dass in solchen Situationen alle Beteiligten wissen, wie und wann sie einzuschreiten haben - und welche Professionen ggf. als Akteure mit einzubeziehen sind.

Rund 25 Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Arbeitsfelder, die mit dem Thema Kinderschutz befasst sind, folgten der Einladung von Netzwerkkoordinatorin Uschi Rosenthal, um die Zukunft des Netzwerks aktiv zu gestalten.

„Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, um sich und Ihre Expertise bei diesem wichtigen Thema einzubringen“, bedankte sich Henni Krabbe, Erste Beigeordnete der Stadt Menden, für das große Interesse der verschiedenen Arbeitsbereiche. Vertreten waren dabei unter anderem Fachkräfte der Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung, Lehrkräfte, Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, des Gesundheitsbereichs sowie des Gerichtswesens.

Zu Beginn machten die Teilnehmenden deutlich, dass sie sich durch die Netzwerkarbeit eine engere Kooperation, den Abbau von Unsicherheiten und Vorbehalten gegenüber den anderen Berufsgruppen sowie interdisziplinäre Fortbildungen erhoffen. Auf Basis der Ergebnisse der Auftaktveranstaltung des Netzwerks, die mit vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im Oktober 2024 stattfand, wurden die Themen, die in den nächsten Netzwerktreffen bearbeitet werden sollen, vereinbart sowie die Fortbildungsbedarfe identifiziert.

Zukünftig will das Netzwerk zweimal jährlich tagen sowie bedarfsgerechte Fortbildungs- und Austauschformate für die Netzwerkteilnehmenden und die Mitarbeitenden der angehörigen Einrichtungen und Dienste anbieten. Als Thema für das folgende Netzwerktreffen wurde eine Aufgaben- und Rollenklärung der einzelnen Akteure bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgelegt.

Für die zweite Jahreshälfte sieht das Netzwerk Fortbildungen zum Thema Beteiligung an der Gefährdungseinschätzung und Gesprächsführung mit Kindern / Jugendlichen und Eltern im Kontext Kinderschutz vor. Neben der engen Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Netzwerken vor Ort soll zukünftig in themenspezifischen Arbeitsgruppen sowie eine bürgernahe Öffentlichkeitsarbeit der Kinderschutz in Menden weiter gestärkt werden.

Weitere Informationen zum Kinderschutz finden Interessierte unter www.menden.de/kinderschutz.



Arbeitskreis der Kinderschutzfachkräfte

Der Arbeitskreis der Kinderschutzfachkräfte versteht sich als ein Gremium zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Fachberatung im Kinderschutz.

Hier treffen sich regelmäßig die in Menden tätigen Kinderschutzfachkräfte, die Beratung für Mitarbeiter von Kitas, OGS  oder Trägern der Jugendhilfe nach § 8a Abs 4 SGB VIII anbieten.

Inhalte des Facharbeitskreises sind:

  • Reflexion der Praxiserfahrungen 
  • kollegiale Fallberatung
  • Austausch über Methoden und Instrumente der Beratung
  • Abgleich und Weiterentwicklung der Verfahren im Kinderschutz
  • Fortbildung

Der Arbeitskreis trifft sich 2x jährlich sowie bei Bedarf.

Darüber hinaus entwickelt und veranstaltet der Arbeitskreis Fachtagungen und Veranstaltungen zu verschiedenen Kinderschutzthemen.

 

Leitung und Moderation:

Uschi  Rosenthal Tel: 02373 903-1470    e-mail: u.rosenthal@menden.de

(Koordinierende Kinderschutzfachkraft)

                                                                           

                                                                          


Qualitätszirkel Schule - Kinderschutz

Zur Umsetzung gemeinsam formulierter Ziele im kooperativen Kinderschutz trifft sich der Qualitätszirkel Schule- Jugendhilfe mindestens 2 x jährlich. Er setzt sich zusammen aus

  • Vertretern der Schule: Jede Schule benennt eine(n) Vertreter(in) als Kinderschutzbeauftragte(n)
  • Vertretern der Jugendhilfe: Städt. Kinderschutzfachkräfte, SchulsozialarbeiterInnen, Teamleitung ASD
  • Weiteren Akteure nach Bedarf

Inhalte:

  • Reflexion des vereinbarten Verfahrens
  • Optimierung der Verfahrensabläufe
  • Verbesserung der Qualität der Risikoeinschätzung

Damit das Verfahren zur Gefährdungsabwehr an allen Mendener Schulen sämtlichen Lehrkräften bekannt ist, bietet die Abteilung Jugend und Familie jährlich Nachschulungen für (neue) Lehrer und Lehrerinnen an und ggf. gesonderte Nachschulungen auf Anfrage.

Leitung und Moderation:

Beratungsstelle des Zweckverbands für psychologische Beratungen und Hilfen Menden
Lea Knöppel, Tel: 02371 4782747, Mail: 8bBeratung@zfb-iserlohn.de


Das Rechte und Schutzkonzept der Abteilung Jugend und Familie zum Download als PDF-Datei:


Pressemitteilung zum Rechte- und Schutzkonzept


Rechte- und Schutzkonzept der Stadt Menden vorgestellt

Umsetzung in der Abteilung Jugend und Familie beginnt

Zum ersten Mal in der Geschichte der Stadt Menden hat jetzt die Abteilung Jugend und Familie seine rund 250 Mitarbeitenden zu einer Vollversammlung eingeladen. In der Aula der Städtischen Gesamtschule präsentierte das Jugendamt gemeinsam mit Sozialpädagoge Werner Meyer-Deters, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt, das gemeinsam entwickelte Rechte- und Schutzkonzept der Stadt Menden, das im November im KJHA verabschiedet worden ist.

Das Rechte- und Schutzkonzept hat das Ziel, die Rechte der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen und Diensten des Jugendamtes zu fördern und den Kinderschutz innerhalb der Institution des Jugendamtes sicher zu stellen.
Es dient als Leitfaden, der bereits bestehende Konzepte vereint, erweitert und den Fachkräften Handlungssicherheit im Alltag bieten soll. Am Entstehungsprozess waren alle Teams der Abteilung Jugend und Familie – von der Kita über die Stadtteiltreffs bis hin zu den Eingliederungshilfen – beteiligt.

Zehn Bausteine bilden das Rechte- und Schutzkonzept: Bei der Potenzial- und Risikoanalyse werden bestehende Gegebenheiten unter der Perspektive des Kinderschutzes reflektiert und das Team für Gefahrenpotenziale sensibilisiert. Neben Präventionsmaßnahmen für Kinder und Eltern soll zudem im Bereich Personalverantwortung weitere Maßnahmen umgesetzt werden, um potenzielle Täterinnen und Täter abzuschrecken. Ein verbindlicher Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden soll Handlungssicherheit bieten und gleichzeitig den Kindern und Jugendlichen verdeutlichen, welche Rechte sie haben. Zudem soll in den Einrichtungen und Diensten Partizipation verstärkt gelebt werden, die Kinder und Jugendlichen zu den Inhalten des Rechte- und Schutzkonzeptes informiert und ihnen Möglichkeiten zur Beteiligung geboten werden. Neben dem Beschwerdemanagement bildet die Intervention einen wichtigen Bestandteil: Verbindliche Vorgehensweisen und Handlungsleitfäden im Falle der Vermutung einer absichtlichen Schädigung von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeitende sollen das Handeln der Fachkräfte absichern. Auch die Rehabilitation mit Vorgaben für das Vorgehen im Falle einer erwiesenen Falschbeschuldigung oder eines ungeklärten Verdachtes sind Teil des Konzeptes, ebenso wie die Qualitätssicherung, die die Implementierung, Schulung der Mitarbeitenden und Weiterentwicklung des Konzeptes regelt.

Werner Meyer-Deters, der den vierjährigen Entstehungsprozess mit seiner Expertise engmaschig begleitet hat, gratulierte der Stadt Menden zu dieser Errungenschaft. Es adressiere alle Formen der Gewalt gegen Kinder und sei nicht nur reaktiv, sondern vor allem als Prävention zu verstehen. Er ermutigte die Mitarbeitenden, sich weiterhin für die Wahrung der Würde der Kinder einzusetzen: „Ihre Arbeit ist systemrelevant für unsere Gesellschaft - Sie alle sollten sich als Kinderrechtsbeauftragte verstehen.“

Die Vorstellung des Rechte- und Schutzkonzeptes sei jedoch nur als Auftakt zu verstehen, betont Uschi Rosenthal, Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz: „Der Einblick in die einzelnen Bausteine dient als Initialzündung, jetzt werden alle Teams in die eigene Arbeit mit dem Konzept einsteigen.“ Patricia Deertz, Leiterin des Mendener Jugendamtes, ergänzt: „Das Konzept wird jetzt mit Leben gefüllt, es wird und muss sich ständig weiterentwickeln. Wir sind dankbar für das unermüdliche Engagements des gesamten Jugendamtes für das Wohl der Kinder und Jugendlichen in ganz Menden.“ Neben Präventionsschulungen steht zunächst vor allem auch die Information der Kinder, Jugendlichen und Eltern über ihre Rechte im Fokus.

Das gesamte Konzept ist unter www.menden.de/rechte-und-schutzkonzept einsehbar.

Sozialpädagoge Werner Meyer-Deters, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt.
Sozialpädagoge Werner Meyer-Deters, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt. Foto: Vanessa Wittenburg/Stadt Menden
Präsentation des neuen Rechte- und Schutzkonzeptes in der Aula der Gesamtschule Menden.
Präsentation des neuen Rechte- und Schutzkonzeptes in der Aula der Gesamtschule Menden. Foto: Vanessa Wittenburg/Stadt Menden

Hier können Sie sich die Präsentation “Rechte- und Schutzkonzepte in Vereinen und Verbänden für Kinder- und Jugendarbeit” von der Inforamtionsveranstaltung am 20.02.2025 herunterladen.


Pressemitteilung zum Kinderschutz in Vereinen


Sensibilisierung für den Kinderschutz in Vereinen

Informationsveranstaltung zum Rechte- und Schutzkonzept in der Kinder- und Jugendarbeit

Die Abteilung Jugend und Familie der Stadt Menden hat kürzlich in einer hybriden Veranstaltung 25 Vertreterinnen und Vertreter Mendener Vereine über die Grundlagen zur Erstellung eines Rechte- und Schutzkonzept in der Kinder- und Jugendarbeit informiert. Die Veranstaltung fand sowohl vor Ort als auch virtuell statt, sodass alle Interessierten flexibel teilnehmen konnten.

Ziel der Veranstaltung war es, die Verantwortlichen der lokalen Vereine auf die Bedeutung des Kinderschutzes und die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen und ihnen praxisnahe Anregungen zur Erstellung eines vereinseigenen Konzeptes zu bieten.

„Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die Vorstellung der unterschiedlichen Bausteine, die ein  Rechte- und Schutzkonzept beinhalten muss, möchten wir den Ehrenamtlichen Orientierung geben, wie wir gemeinsam für eine Stärkung der Rechte und den Schutz von Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen ihres Lebens sorgen können.“, betont Jana Zimmermann, Leiterin des Teams Kinder- und Jugendförderung, die die Veranstaltung gemeinsam mit Uschi Rosenthal, Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz, und der Stabsstelle Bürgerengagement der Stadt Menden organisierte.

Neben einer Einführung in die grundlegenden Prinzipien eines Rechte- und Schutzkonzeptes und gesetzlicher Vorgaben wurden konkrete Handlungsmöglichkeiten erläutert, wie man Kinder und Jugendliche durch präventive Maßnahmen schützen kann, aber auch wie bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Vereins, vorzugehen ist. Zudem hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit anderen aus zu tauschen.

Die Erstellung von Rechte- und Schutzkonzepten in den jeweiligen Vereinen und Verbänden ist ein weiterer wichtiger Schritt, das Wohl von Kindern und Jugendlichen in Menden zu fördern und sichere Orte zu schaffen, um sie möglichst vor jeglicher Art von Missbrauch oder Vernachlässigung zu schützen. Ziel soll es sein, in Menden eine gemeinsame „Kultur des Hinschauens“ zu schaffen.

Weitere Informationen zur Erstellung eines Rechte- und Schutzkonzeptes finden Interessierte hier. Dort sind unter dem Punkt „Infos zum Rechte- und Schutzkonzept für Vereine /Verbände“ die Unterlagen der Veranstaltung zu finden.