Die Stadt Menden macht sich auf den Weg zur Wärmewende.

Seit April 2023 bereitet sich die Stadt Menden auf die kommunale Wärmeleitplanung vor. Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, sich von der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu lösen. Nach Beratung der Drucksache D-10/22/472/2 Kommunale Wärmeleitplanung hat der Rat der Stadt Menden die Umsetzung der kommunale Wärmeleitplanung einstimmig beschlossen.

 

Wer setzt die Planung um?

Die Stadt Menden setzt auf die Stadtwerken Menden. Als Haupt Energie- und Wärmeversorger, befassen sich die Expert*innen mit ihrem bekannten Umfeld und kennen sich mit den Besonderheiten der unterschiedlichen Stadtteile optimal aus. Das Ziel: Ein Wärmeplan zu erhalten, der auf Menden zugeschnitten ist. 


Veranstaltung:

Am 15. Januar 2026 fand auf der Wilhelmshöhe die erste Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeleitplanung in Menden statt. Ziel der Veranstaltung war es, die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren und einen transparenten Einstieg in den Planungsprozess zu ermöglichen.

Im Mittelpunkt standen die Potenzial- und Bestandsanalysen. Die Planung wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Menden GmbH und dem Fachunternehmen Greenventory durchgeführt. Dabei ging es unter anderem um den derzeitigen Wärmebedarf, bestehende Heizsysteme sowie um die mögliche zukünftige Wärmeversorgung.

Die Veranstaltung bot den Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich aus erster Hand über die Ausgangslage zu informieren und Fragen zu stellen. Die Präsentation steht Ihnen hier als Download zu Verfügung.


FAQ - Häufig gestellte Fragen:

Die FAQ beziehen sich auf den aktuellen Stand des GEG. Die geplanten Änderungen welche zum 01.07.2026 in Kraft treten sollen, werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.

Allgemeine Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung in Menden

 

Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP) und warum ist sie notwendig?

Die KWP ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 planen. Sie zeigt, welche erneuerbaren Energien (z. B. Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Abwärme, grünes Gas) eingesetzt werden können und in welchen Gebieten Fernwärme oder dezentrale Lösungen sinnvoll sind. Städte unter 100.000 Einwohnern, wie Menden, müssen ihre KWP bis zum 30. Juni 2028 abschließen.

Was ist das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung?

Ziel ist es, einen realistischen und umsetzbaren Weg aufzuzeigen, wie Menden künftig mit möglichst wenig fossilen Energien auskommt und stattdessen erneuerbare Energien, Abwärme und effiziente Lösungen nutzt.

Warum wird die Kommunale Wärmeplanung in Menden durchgeführt?

Der Gesetzgeber verpflichtet Kommunen zur Erstellung einer Wärmeplanung. Gleichzeitig bietet sie die Chance, frühzeitig Orientierung für Bürger, Unternehmen und Investoren zu geben und langfristig Kosten sowie CO₂-Emissionen zu senken.

Wer ist für die Wärmeplanung in Menden verantwortlich?

Die Stadt Menden führt die Planung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Menden GmbH und dem Fachunternehmen Greenventory durch. 

Wie läuft eine Kommunale Wärmeplanung ab?

  1. Bestandsanalyse: Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs, Gebäudetypen, Heizsysteme und bestehender Wärmenetze.
  2. Potenzialanalyse: Untersuchung von erneuerbaren Wärmequellen (z. B. Solarthermie, PV, Geothermie, Abwärme, Biomasse, Wärmepumpen) sowie Speicherpotenzialen und Sanierungsmöglichkeiten.
  3. Szenarien und Umsetzung: Entwicklung klimaneutraler Versorgungsszenarien, Festlegung von Gebieten für zentrale oder dezentrale Lösungen und Erstellung eines Umsetzungsfahrplans.

Sind die Ergebnisse des Wärmeplans verbindlich?

Nein, der Wärmeplan ist strategisch, nicht rechtlich bindend. Er dient der Orientierung für Investitionen und Planung, schafft jedoch keine unmittelbaren Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Leitet sich aus der Kommunale Wärmeplanung ein Verbot bestimmter Heizungen ab?

Nein. Die Wärmeplanung selbst verbietet keine Heizungen. Sie ist ein informelles Planungsinstrument und dient der Orientierung. Konkrete Pflichten ergeben sich erst aus bundesrechtlichen Vorgaben, z. B. dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für Eigentümer konkret?

Die Kommunale Wärmeplanung liefert eine Orientierung, welche Heiztechnologien in einem Gebiet langfristig sinnvoll sein können (z. B. Fernwärme, Wärmepumpe). Sie ersetzt jedoch keine individuelle Energieberatung.

Wird es einen Anschlusszwang für ein Nah- oder Fernwärmenetz geben?

Ein Anschluss erfolgt grundsätzlich freiwillig. Die Stadt kann jedoch durch Satzungen in bestimmten Wärmenetzgebieten ein Anschlussgebot einführen, um Bau und Betrieb wirtschaftlich sicherzustellen.

Wie wird im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung mit solchen Gebieten verfahren, in denen kein Einbau von Wärmepumpen möglich ist (beispielsweise bei sehr dichter Bebauung in der Innenstadt)?

Bei der Potenzialanalyse wird bewertet, welche Gebäude für Wärmepumpen geeignet sind und welche aufgrund der Bebauung nicht. Oft ergeben sich daraus günstige Bedingungen für ein Wärmenetz, z. B. durch hohe Wärmedichten. 

Berücksichtigt das Konzept auch Erd- und Flusswärmepotentiale?

Das Erdwärmepotential wird mitberücksichtigt, grundsätzlich bietet Menden hier gute Voraussetzungen durch wenig vorhandene Trinkwasserschutzzonen, der Flächenbedarf zu Errichtung darf jedoch nicht unterschätzt werden. 

Bei Flusswärmepumpen handelt es sich um Möglichkeiten dem fließenden Gewässer thermische Energie zu entziehen. Hierfür sind entsprechende Durchflussmengen notwendig, um eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Hönne und Biber haben nach aktuellem Stand kein Potential, die Ruhr unter Umständen schon. Auch Abwasserströme werden in dieser Potentialanalyse mitberücksichtigt.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger in die weiteren Planungsschritte in Menden eingebunden und informiert?

Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Website www.menden.de/kwp über den aktuellen Stand der Wärmeplanung informiert. 

Fragen können direkt an die Email-Adresse klimaschutz@menden.de gerichtet werden. 

Zum Abschluss der Wärmeplanung wird eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, in welcher die Ergebnisse vorgestellt werden. Auch in diesem Rahmen gibt es die Möglichkeit des persönlichen Austauschs mit den Ansprechpartnern vor Ort. Der Termin wird rechtzeitig auf der Website und in der Presse bekannt gegeben. 

Wo finde ich weitere allgemeine Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung?

Unter folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Thema Kommunal Wärmeplanung: BMWSB Homepage - Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung - BMWSB

Heizungen – was muss wann beachtet werden?

Muss ich meine bestehende Heizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind und keine gesetzlichen Austauschpflichten greifen.

Was muss ich tun, wenn meine Heizung defekt ist?

Wenn eine alte Gas- oder Ölheizung kaputt ist, aber technisch repariert werden kann, darf sie repariert und weiter betrieben werden. Es gibt dafür keinen sofortigen Austauschzwang.

Darf ich weiterhin eine Gasheizung einbauen?

Der Einbau neuer Heizungen unterliegt grundsätzlich den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Mehr dazu finden Sie unter anderem unter folgendem Link: GEG: Was steht im Gebäude-Energie-Gesetz? | Verbraucherzentrale.de

Dabei gelten Übergangsfristen, insbesondere solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt oder beschlossen ist. Grundsätzlich sollen neue Heizsysteme künftig einen hohen Anteil an Erneuerbaren Energien nutzen (z. B. 65 % oder mehr), sobald kommunale Wärmepläne in Kraft sind.

Allerdings bieten auch GEG-konforme Gasheizungen unter Umständen keine dauerhafte Lösung, da in der langfristigen Perspektive bei immer weniger Anschlussnehmern ein Rückbau des Gasnetzes nicht ausgeschlossen werden kann. 

Was bedeutet die 65-%-Regel für erneuerbare Energien?
Wenn eine neue Heizung eingebaut wird und die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes greifen, muss diese Heizung mindestens 65 % der jährlich benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das kann z. B. durch Wärmepumpen, Fernwärme oder Hybridlösungen erreicht werden. 

Sollte ich mit dem Heizungstausch warten, bis die Wärmeplanung vorliegt?
Wenn kein akuter Handlungsdruck besteht, kann es sinnvoll sein, die Ergebnisse der Wärmeplanung abzuwarten. Bei dringendem Austausch empfiehlt sich eine individuelle Beratung.

Welche Heizlösung ist für mein Gebäude die richtige?
Das hängt von vielen Faktoren ab: Gebäudetyp, Baujahr, Sanierungszustand, Grundstück, Kosten. Die Wärmeplanung gibt Hinweise auf Quartierslösungen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.

Kann ich auch im Bestandsgebäude auf eine Wärmepumpe umrüsten?

Ja, auch in Bestandsgebäuden kann mit einer Wärmepumpe geheizt werden. Fragen zu ihren individuellen Voraussetzungen können im Rahmen einer Energieberatung beantwortet werden (z.B. über die Stadtwerke Menden Energieberatungen - Energie- und Wärmeberatung - Bauen & Wohnen - Produkte & Services - Stadtwerke Menden oder die Verbraucherzentrale NRW Verbraucherzentrale NRW Energieberatung Menden | Verbraucherzentrale NRW).

Welche Alternativen zur Gas- oder Ölheizung gibt es?

Je nach Lage und Gebäudetyp kommen verschiedene Lösungen in Betracht:

  • Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erde)
  • Fern- oder Nahwärme
  • Pellet-/Biomasseheizungen
  • Solarthermie oder Photovoltaikkombinationen
  • Hybridsysteme aus Gas-Brennwerttechnik und erneuerbarer Ergänzung

Ist das Stromnetz in Menden auf den verstärkten Ausbau von Wärmepumpen vorbereitet?

Der steigende Leistungsbedarf ist seit einiger Zeit durch Zunahme von Wärmepumpen und Verbreitung von Elektroautos bekannt, ebenso wie der stetige Zubau von PV-Anlagen. Die Stadtwerke Menden haben seit einiger Zeit eine Zielnetzplanung für Niederspannung und Mittelspannung aufgestellt, welche bedarfsgerecht umgesetzt wird. Sichtbar ist diese bspw. an größeren Bauvorhaben wie der Schwerpunktstation Hämmer.

Wie wirken sich moderne Heizsysteme auf den Immobilienwert aus?

Moderne, klimafreundliche Heizungen steigern in der Regel den Wert und die Attraktivität einer Immobilie. Vermieter profitieren zusätzlich durch geringere Beteiligung an CO₂-Kosten und bessere Vermietbarkeit.

Was kann ich jetzt konkret tun, wenn ich meine Heizung modernisieren möchte?

  • Eine unabhängige Energieberatung (z. B. über die Stadtwerke oder zertifizierte Berater) beauftragen.
  • Einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen – Förderung durch BAFA/KfW.
  • Fördermittel prüfen und frühzeitig vor Auftragsvergabe beantragen.

Wo kann ich mich zum Thema Heizungsmodernisierung und Sanierung beraten lassen?

Beratungen können u.a. über  

erfolgen.

Fördermöglichkeiten

Welche finanziellen Förderungen gibt es für mich, wenn ich meine Heizung auf erneuerbare Energien umstelle?

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten: Das BAFA unterstützt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) u. a. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen mit Zuschüssen. 

Weitere Informationen finden Sie hier: BMWE | Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die KfW bietet ergänzende Kredite und Zuschüsse. Zusätzlich können Ausgaben für energetische Sanierungen steuerlich über drei Jahre abgeschrieben werden.

Wer kann Fördermittel beantragen?
Private Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und teilweise auch Unternehmen können Fördermittel beantragen.

Welche Förderungen gibt es für Hauseigentümer?

Hier finden Sie eine Übersicht der Förderprogramme für Hauseigentümer: Förderprogramme für Hauseigentümer.

Gibt es auch Förderungen für Beratung und Planung?
Ja. Energieberatungen werden ebenfalls gefördert, z. B. durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Weitere Informationen finden Sie hier: BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude - Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Muss der Förderantrag vor dem Heizungstausch gestellt werden?
Ja. Förderanträge müssen in der Regel vor Vertragsabschluss bzw. vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer unterstützt mich bei Fragen zur Förderung?

Im Rahmen der Energieberatungsleistungen informieren die Stadtwerke Menden auch über mögliche Förderoptionen (Energieberatungen - Energie- und Wärmeberatung - Bauen & Wohnen - Produkte & Services - Stadtwerke Menden)  .

Auch die Verbraucherzentrale NRW (Verbraucherzentrale NRW Energieberatung Menden | Verbraucherzentrale NRW) sowie Energieeffizienzexperten (Energie-Effizienz-Experten (EEE) bieten eine individuelle Beratung an.


Hilfreiche Links: 


Partnerinnen: