Aktuelles rund um den Schülerverkehr

Sie wohnen in Neuenrade oder Balve und nutzen die Verbindung der Deutschen Bahn am Morgen nach Menden?

Vielleicht kommt für Sie auch die Busverbindung der Westfalenbus GmbH mit der Linie 132 als Alternative für Sie in Frage.



Schülerbeförderung

Einen Anspruch auf Anerkennung der Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW) haben Schülerinnen und Schüler, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Dabei gilt das Schulträgerprinzip, d.h. der Schulträger der besuchten Schule übernimmt die Schülerfahrkosten auf Antrag unabhängig vom Wohnsitz der Schülerin oder des Schülers. Die Stadt Menden ist somit nur Kostenträger für die Fahrkosten derjenigen Schülerinnen und Schüler die eine Schule in Menden in städt. Trägerschaft besuchen.

Achtung:

Diese Regelungen gelten für alle Grund- und weiterführenden Schulen im Stadtgebiet Menden, die sich in städtischer Trägerschaft befinden. Sind Sie oder ihr Kind Schüler/Schülerin eines Berufskollegs in Menden oder der Walburgisrealschule bzw. des Walburgisgymnasiums, so wenden Sie sich bitte bei Rückfragen oder Antragstellung an die jeweilige Schule!