Eine Voraussetzung für die Förderung ist, die CO²-Emission um mindestens 50 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand zu senken. Die Förderung wird gewährt als Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Regelfall in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzsschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote erhalten.
Im Rahmen einer systematischen Bestandsdatenerhebung wurden städtische Gebäude ermittelt, bei denen die zu erwartenden Einsparpotentiale als besonders hoch eingeschätzt wurden und die zugleich die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Erneuerung der Beleuchtungskörper erfolgt in erster Linie als energetische Gebäudesanierung oder als Brandschutzsanierung. Nach dem Austausch bzw. Einbau der hocheffizienten LED-Beleuchtung wird der Stromverbrauch für alle Gebäude jährlich deutlich sinken.