Am 09/10. August sowie am 22. August kam es im Jahr 2007 zu Hochwasserereignissen in Menden. So traten insbesondere die Hönne und die Bieber, aber auch die Oese über die Ufer. Die Überschwemmungen haben zu zahlreichen Schäden an öffentlicher Infrastruktur und im privaten Bereich geführt. Schadensschwerpunkte waren an der Hönne, Betriebe unterhalb der Keplerstraße, die Innenstadt im Bereich Kaiserstraße sowie an der Max-Eyth-Straße; an der Bieber im Bereich Hauptstraße und Meierfrankenfeldstraße, an der Oese im Bereich Fingerhutsmühle/Oeseufer sowie im Ortsteil Asbeck.

Nach den Hochwasserereignissen erfolgte die Aufarbeitung der Hochwasserereignisse. Im nächsten Schritt folgte die Erarbeitung von Karten anhand der o.g. Erkenntnisse zur Darstellung der Überflutungssituation und der hydraulischen „Knackpunkte“ mit Hilfe des digitalen Umweltinformationssystems sowie eine Analyse der Ereignisse durch Auswertung der Internetdaten (Niederschlagsdaten, Pegelstände …). Daraus ergaben sich Überlegungen zur künftigen Schadensvermeidung bzw. -minderung. Schnell wurde auch das Erfordernis der Beseitigung von hydraulischen Engpässen sowie zur Gewinnung zusätzlicher Retentionsräume in den Gewässerauen deutlich. Seitdem wurden im Mendener Stadtgebiet bereits einige Brücken abgerissen, Gewässer aufgeweitet und Verrohrungen beseitigt oder zumindest vergrößert.

Anhand aktueller Hydraulikberechnungen und seit Ende 2010 vorliegender Hochwassergefahrenkarten (weitere Informationen und Karten siehe unten) wurden / werden weitere Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen getroffen. Grundlage hierfür ist das im August 2012 vorgelegte Hochwasservorsorge- und -managementkonzept (siehe unten).

Am 14./15. Juli 2021 kam es im Westen Deutschlands zu einem weiteren, noch stärkeren Hochwasserereignis, welches in Menden v.a. an Hönne und Oese zu deutlichen Überflutungen führte.

Trotz aller Bemühungen zur Verminderung der Hochwassergefahren muss jedem potentiell von Hochwasser betroffenen Bürger klar sein, dass eine absolute Hochwassersicherheit letztlich nicht hergestellt werden kann. So fordert auch der Gesetzgeber von jedem durch Hochwasser gefährdeten Bürger eigenverantwortliches Handeln um sich selbst zu schützen. Im Wasserhaushaltsgesetz wird diese "Jedermannspflicht" in § 5 "Allgemeine Sorgfaltspflichten" formuliert; in Absatz 2 heißt es entsprechend:

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Entsprechende Hinweise auf Möglichkeiten zum Versicherungs- und Objektschutz finden Sie unten.

 

Überschwemmungsgebiete

Informationen und Karten der festgesetzten Überschwemmungsgebiete von Hönne, Oese und Bieber finden Sie weiter unten.

 

Pegeldaten online

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt Pegel an oberirdischen Gewässern. Zahlreiche Pegel sind mit technischen Geräten zur Datenfernübertragung (DFÜ) ausgestattet. Diese Technik erlaubt es, die Wasserstände der Pegel automatisiert zur Messnetzzentrale zu übertragen.

Für mit DFÜ ausgestattete Pegel werden die Wasserstandsdaten eines Tages, einer Woche, eines Monats oder eines Kalenderjahres wahlweise in einem Gangliniendiagramm oder einer Tabelle angezeigt. Die Wasserstandsdaten können aus den Tabellen mittels „Markieren“, „Kopieren“ und „Einfügen“ in andere Programme (z.B. Tabellenkalkulation) übernommen werden.

Wer sich also über aktuelle Wasserstandsdaten bzw. deren Entwicklung in den letzten zwei Jahren in NRW informieren möchte, kann dies auf der Seite Wasserstände, Wassertemperatur und Niederschlagsdaten des LANUV tun.

Auf Mendener Stadtgebiet befindet sich ein Hönne-Pegel in der Molle, etwa 2,5 oberhalb der Einmündung in die Ruhr. Dessen aktuelle Messdaten können derzeit wegen mehrfachem Vandalismus leider nicht eingesehen werden. Weitere für Menden interessante Online-Daten können über nachfolgende Links direkt abgerufen werden.

NiederschlagWasserstandWassertemperatur
Menden - LendringsenHönne (Molle)Ruhr - Fröndenberg
Menden - BargeHönne (Balve-Garbeck) 
BalveOese (Hemer-Becke) 
Fröndenberg - Hohenheide  
Iserlohn - Wermingsen  
Online - Daten

Im folgenden einige weitere Informationsmöglichkeiten zum Thema Hochwasser / Hochwasserschutz:

EinrichtungBemerkungen
LANUV - „Hochwasserportal.NRW."Hochwasserportal des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Bezirksregierung ArnsbergInfos der Bezirksregierung Arnsberg zum Thema Hochwasser
Bezirksregierung DüsseldorfInfos der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema Hochwasser
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und KatastrophenhilfeInfos zu den Themen Risikomanagement, Warnung und Vorsorge
Stark gegen Starkregen
Lippeverband
  • Bauvorsorge
  • Verhaltensvorsorge
  • Risikovorsorge 

Für Risikogebiete findet die übergreifende Ermittlung von Hochwassergefahren und -risiken ihren Niederschlag in den Hochwassergefahren- /-risikokarten, die von der Bezirksregierung erstellt und alle paar Jahre überprüft und ggf. aktualisiert werden. In den Gefahrenkarten werden alle Gebiete , in denen Hochwassergefahren durch Überschwemmungen - von hoher bis niedriger Wahrscheinlichkeit - bestehen, dargestellt. Darauf basierend werden mögliche Folgen identifiziert.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat, in Abstimmung mit der Stadt Menden, für das Stadtgebiet Hochwasserkarten für die Gewässer Hönne, Oese, Bieber, Rüthersbach und Plattheider Siepen erarbeiten lassen. Die Ergebnisse lagen Ende 2010 vor.

Die vorliegenden Hochwasser-Gefahrenkarten zeigen für drei verschiedene Katastrophenfälle (Eintrittswahrscheinlichkeiten der Hochwasserereignisse) die Hochwasser-Gefährdungen auf:

·         Lastfall Rot: EHQ (Extremhochwasser)

·         Lastfall Blau: HQ100 (Hochwasser, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt)

·         Lastfall Grün: < HQ100 (Hochwasserereignis, das statistisch häufiger als einmal in 100 Jahren auftritt und bei dem erste Schäden zu erwarten sind)

Im Ereignisfall sollten die Städte und Gemeinden mit vorbereitenden Maßnahmen beginnen, ohne dass bereits Katastrophenschutzeinrichtungen gebildet wurden. Die Einrichtungen des Katastrophenschutzes werden vom überregionalen Hochwasserdienst über das zu erwartende Szenario informiert. Verwaltung und Einsatzkräfte vor Ort verwenden dann die entsprechenden Karten (Rot, Blau oder Grün) und handeln danach. Da alle Angaben ereignisspezifisch erarbeitet wurden, sind ausschließlich die Karten eines Szenarios zu verwenden.

Wesentliche Gefahren bei Hochwasser resultieren aus der Überflutung des Geländes, den sich einstellenden Überflutungstiefen und den Fließgeschwindigkeiten.

Mit den vorliegenden Hochwassergefahrenkarten soll das Hochwasserbewusstsein gefördert werden. Verantwortliche aber auch hochwassergefährdete Bürger sollen durch Hochwassergefahrenkarten eine Grundlage für die Einschätzung von Gefahren, die aus Hochwasser resultieren, bekommen und auf dieser Basis Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen. Eine Rechtswirkung für Bürgerinnen und Bürger entfalten allerdings nur die durch Rechtsverordnung festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete.

Gefahrenkarten

Bei der Stadtverwaltung können für die verschiedenen Lastfälle die Hochwassergefahrenkarten von Hönne, Oese, Bieber, Rüthersbach und Plattheider Siepen eingesehen werden.

Wenn Sie auf einen untenstehenden Gewässerabschnitt klicken, wird eine detaillierte Karte im PDF-Format mit Darstellung der Überflutungsflächen /-tiefen und Fließgeschwindigkeiten für das statistisch einmal in hundert Jahren auftretende Hochwasser (HQ100) angezeigt.



Festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind Gebiete, die bei Hochwasser überflutet oder durchflossen werden oder die für Hochwasserrückhaltung benötigt werden. Sie werden seit Jahrzehnten als Instrument zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz ausgewiesen.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes regelt im § 76, dass Überschwemmungsgebiete innerhalb von Hochwasserrisikogebieten ausgewiesen werden. Ebenso können sie für Gebiete zur
Hochwasserentlastung und Rückhaltung festgesetzt werden.

Die Bewertung des Hochwasserrisikos ist vom Land NRW nach einer landesweit einheitlichen Methode ermittelt und bestimmt worden, wobei die Kommunen beteiligt wurden.

Zur besseren Übersichtlichkeit wurden mehrere Gewässer zu Managementeinheiten zusammengefasst. In diesen Managementeinheiten wird das Risiko durch Hochwasser mit Hilfe dreier unterschiedlicher Hochwasserszenarien dargestellt:

  • für häufige Hochwässer, im Regelfall für das 10-jährliche Hochwasser
  • für mittlere Hochwässer, für das 100-jährliche Hochwasser
  • für das extreme Hochwasser, für das auch das Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen dargestellt werden soll.

Diese drei Szenarien sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Aus ihnen ist ersichtlich, welche Flächen welcher Hochwassergefahr unterliegen.

Überschwemmungsgebiete werden durch Ordnungsbehördliche Verordnung für die Flächen festgesetzt, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet werden. Flächen, die außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen, sind deshalb nicht unbedingt hochwasserfrei. Bei größeren Hochwässern können auch sie überflutet werden. Welche Flächen das sind, zeigen die Hochwassergefahrenkarten für mittlere und extreme Hochwässer.

Die Überschwemmungsgebiete erstrecken sich in der Regel an einem Gewässer nur über bestimmte Gewässerabschnitte. Dies ist in der Regel im unteren bis mittleren Abschnitt des Gewässers der Fall. Zur Festsetzung wird daher auch die Gewässerstationierung (Kilometrierung) der Gewässer verwendet. Jedes Gewässer beginnt bei der Stationierung an der Mündung mit km 0,0 und endet an der Quelle.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 25.06.2022 die 'Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Gewässer Ruhr, Baarbach, Caller Bach, Hönne, Öse, Westiger Bach und Bieberbach in der Managementeinheit Mittlere Ruhr (ME_RUH_1500) im Regierungsbezirk Arnsberg [Überschwemmungsgebietsverordnung ME_RUH_1500 - Az.: 54.50.85-021 -]' erlassen.

In Überschwemmungsgebieten sind bestimmte Vorhaben und Handlungen verboten. Ob im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden kann, entscheidet die jeweils zuständige Wasserbehörde. Im vorliegenden Fall ist dies für die Ruhr im Stadtgebiet von Iserlohn und Menden sowie für die Gewässer Baarbach, Caller Bach, Hönne, Öse, Westiger Bach und Bieberbach die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises.

Näheres hierzu regeln das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der jeweils geltenden Fassung.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten folgende Verbote:

  • die Ausweisung von neuen Baugebieten,
  • die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen,
  • die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen,
  • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen die den Abfluss behindern können,
  • das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
  • die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen die den Wasserabfluss behindern können oder fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • das Anlegen von Baum und Strauchpflanzungen,
  • die Umwandlung von Grünland in Ackerland und
  • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Ob im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden kann, entscheidet die jeweils zuständige Wasserbehörde.

Wer im festgesetzten Überschwemmungsgebiet eine o.g. Maßnahme vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung durchführt, handelt ordnungswidrig im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes.

Die Verordnungs-Unterlagen enthalten den Text der Ordnungsbehördlichen Verordnung, eine Übersichtskarte im Maßstab 1:100.000 sowie die Detail-Karten der Überschwemmungsgebiete in
der Managementeinheit Mittlere Ruhr (ME_RUH_1500) für die Gewässer Ruhr, Baarbach, Caller Bach, Hönne, Öse, Westiger Bach und Bieberbach im Maßstab 1:5.000.

Das Überschwemmungsgebiet ist in blauer Farbe dargestellt.

 

Nachfolgend können die für das Mendener Stadtgebiet wesentlichen Karten (s. Übersichtskarte oben) als PDF heruntergeladen werden:


Karten


Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der Ergebnisse der Hochwassergefahrenkarten ein, das gesamte Stadtgebiet betreffendes, Hochwasservorsorge- / -managementkonzept zu erstellen. Grundsätzliche Ziele sind bei den potentiell von Hochwasser Betroffenen ein Bewusstsein für die möglichen Risiken zu schaffen sowie eine Verbesserung der derzeitigen Hochwassersituation durch entsprechende Maßnahmen zu erreichen, um für die Mendener Bevölkerung künftige Hochwassergefahren zu mindern.

Das im August 2012 vorgelegte Hochwasservorsorge- und -managementkonzept zeigt zunächst einmal die Erkenntnisse auf, die den seit 2010 vorliegenden Hochwassergefahrenkarten entnommen werden können. Mögliche Maßnahmen sollen nach ihrer Bedeutung für die Hochwasservorsorge und Katastrophenbewältigung aufgezeigt und gewichtet werden. Dabei sollen die besonderen Merkmale des betreffenden Einzugsgebietes gewürdigt werden. Nachhaltige Flächennutzungen, die Verbesserung des Wasserrückhalts und kontrollierte Überflutungen bestimmter Gebiete im Hochwasserfall können ebenfalls berücksichtigt werden. Bei der Umsetzung müssen Prioritäten je nach Wirksamkeit der Maßnahmen sowie in Bezug zu den hiermit verbundenen Aufwendungen gesetzt werden.

Bei der Bestands- und Maßnahmenanalyse werden v.a. die mittleren Hochwasserereignisse wie HQ10 und HQ20/HQ25 betrachtet. Gegenüber dem bau- bzw. wasserrechtlich relevanten hundertjährigen Hochwasser (HQ100) sind die hiermit verbundenen Überflutungsgefahren aufgrund der deutlich größeren Wahrscheinlichkeit für die potentiell Betroffenen realer. Vor allem aber bieten diese Hochwasserereignisse eher Ansätze, um Maßnahmen zu entwickeln, die dazu beitragen die bestehende Gefahrensituation zu entschärfen.

Analysiert wird zum einen die Erschließungssituation im Hochwasserfall, d.h. welche Straßen und Brücken sind befahrbar und welche sollten gesperrt werden, aber auch die Gefahrenquellen und gefährdeten Objekte, wie Öltanks, Elektroversorgung, verstopfungsgefährdete Durchlässe sowie eventuell evakuierungsbedürftige Einrichtungen wie Kindergärten oder Pflegeheime.

Mögliche Optimierungs- und Schutzmaßnahmen sind im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie anzugehen. Ferner dürfen keine Maßnahmen enthalten sein, die zu einer erheblichen Erhöhung des Hochwasserrisikos an anderer Stelle führen. Die Verbesserung des Wasserrückhalts sowie die kontrollierte Überflutung bestimmter unbebauter Gebiete können ebenfalls Bestandteil der Maßnahmenplanungen sein.

Betrachtet wird das Gewässersystem der Hönne mit ihren Hauptzuläufen vom Oberlauf bis zur Mündung in die Ruhr.

Für die einzelnen Gewässerabschnitte wird das Risikopotential für die Schutzziele „menschliche Gesundheit", „Umwelt", „Kulturerbe" und „wirtschaftliche Tätigkeit / erhebliche Sachwerte" bewertet. Zusätzlich erfolgt noch für unterschiedliche Hochwasserfälle eine quantitative Abschätzung der betroffenen Einwohner in den einzelnen Abschnitten.

Im Rahmen der Wirkungsanalyse werden die bei Umsetzung der vorgeschlagenen bzw. geplanten Maßnahmen zu erwartenden Auswirkungen auf das Hochwasserrisiko für die Schutzgüter und auf den Hochwasserabfluss qualitativ eingeschätzt und bewertet.

Durch eine qualitative Bewertung des mit den möglichen Optimierungsmaßnahmen verbundenen „Aufwandes" und die bei Umsetzung zu erwartenden „Vorteile" sollen letztlich Kosten-Nutzen-Erwägungen unterstützt werden.

Nach der Beschreibung der ca. 50 Maßnahmen erfolgt eine Empfehlung hinsichtlich vordringlich durchzuführender Maßnahmen. Prioritäten zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen können sich aus verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Als Ergebnis der Risikoanalyse ergeben sich Notwendigkeiten soweit Schutzgüter in größerem Umfang betroffen sind. Auf Grundlage der Wirkungsanalyse sollten wiederum möglichst die Maßnahmen vorrangig angegangen werden, bei denen mit relativ geringem Aufwand große Wirkung erreicht werden kann. Weitere Gesichtspunkte ergeben sich in der Kombination aus Art und Lage der Maßnahme. So kann eine Intensivierung der Retention in der Gewässeraue besonders im Oberlauf geeignet sein die flussabwärts gelegenen Siedlungsbereiche vor Überschwemmungen zu schützen. Bestandteil der Prioritätenliste ist eine grobe Kostenschätzung für die Maßnahmenumsetzung (ohne Grunderwerbskosten) sowie eine Einschätzung bezüglich der voraussichtlichen Förderfähigkeit.

Die Hinweise für die Bevölkerung enthalten Tipps zur Eigenvorsorge bzw. zum Hochwasserschutz des Haus-Inventars und der Außenanlagen.

Abschließend werden Angaben zur örtlichen Gefahrenabwehr gemacht. Im Hochwasserfall erfolgt diese v. a. in einer zwischen der Feuerwehr und Ordnungsbehörde abgestimmten Vorgehensweise.

In der Ausschusssitzung am 30.08.2012 wurde der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf des Hochwasservorsorge- und -managementkonzepts vorgelegt und erläutert. Da die denkbaren Hochwasserschutzmaßnahmen zum Teil mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, gilt es hinsichtlich des Umsetzungsfahrplans einen möglichst breiten Konsens zu finden. Daher wurde einvernehmlich beschlossen, in offenen Arbeitsgruppensitzungen einzelne Gewässerabschnitte und die dort in Frage kommenden Maßnahmen zu besprechen. Hierzu wurden sowohl die Ausschussmitglieder als auch Vertreter der Unteren Wasserbehörde sowie - soweit betroffen - der Wasserverbände eingeladen. Interessierte Bürger konnten ebenfalls teilnehmen.


Nebenstehend kann das im August 2012 vorgestellte Hochwasservorsorge- und -managementkonzept heruntergeladen werden:

 

Zwischen dem 20. September 2012 und dem 11. Juli 2013 wurde in insgesamt acht Arbeitsgruppensitzungen angeregt diskutiert und für die einzelnen Gewässerabschnitte die erfolgversprechendsten Maßnahmen erarbeitet.

Am 12.09.2013 hat der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen einstimmig das Hochwasserschutz- und -managementkonzept beschlossen. Vorgehensweise:

  • Kurzfristig sollten die voraussichtlich relativ problemlos realisierbaren Maßnahmen umgesetzt werden.
    • Einrichtung eines Pegels an der Bieber in der Lürbke
    • Nachberechnung möglicher Optimierungen im Bereich Wehr Battenfeld - Brücke Iserlohner Landstraße
    • Verschließen des Bahndamms in der Molle
    • Einrichten eines Bereitschaftsdienstes beim MBB im Falle von Unwetterprognosen
    • Verstärkte und gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Hochwasservorsorge und zum Verhalten im Hochwasserfall
    • Initiierung einer Teilnahme am Audit „Hochwasser – wie gut sind wir vorbereitet“ der DWA
  • Alle weiteren (allesamt sinnvollen) umfangreichen Wasserbaumaßnahmen sollten parallel weiter geplant werden. Dies sind in vorrangiger Priorität die in der Begründung näher erläuterten Maßnahmen:
    • Aufweitungen im Bereich Kalkofen
    • Retentionsraumgewinnung und Renaturierung in der Lürbke
    • Optimierung des Einmündungsbereichs Bieber, Seitenarm u. Abgrabungen Hönne
    • Vorlandabsenkung Henger Feld
    • Hochwasserrückhalt im Bereich Oeseteiche
  • Für die am ehesten realisierbaren Maßnahmen (bspw. Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit) sind – nach politischem Beschluss – die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahrensschritte sowie Förderanträge zu stellen.

Zwischenzeitlich wurden einige der im Hochwasserschutz- und -managementkonzept aufgeführten Maßnahmen umgesetzt. Beschreibungen einiger Maßnahmen an den Mendener Fließgewässern finden sich auf den entsprechenden Seiten. Weitere Maßnahmen befinden sich in der Planung und werden in den nächsten Jahren umgesetzt.


An ausreichenden Versicherungsschutz und Objektschutz denken

Schäden durch Überflutungen können nicht nur durch Flusshochwasser, sondern auch durch Sturzfluten aus Starkregenereignissen entstehen. So haben sie zum Beispiel am 26. Juli 2008 im Raum Dortmund zu Sachschäden im Wert von 17 Mio. € geführt und bei dem Unwetter in Münster am 28. Juli 2014 alleine an städtischen Gebäuden Schäden von rund sechs Mio. € verursacht.

Bei mehr als 20 l/m² Niederschlag in kurzer Zeit spricht man von Starkregen. Es können aber auch schon mal 200 l/m² in 2 Stunden sein und damit die Niederschlagsmenge eines „normalen" Monats übertreffen. Aufgrund des Klimawandels werden sie häufiger sowie heftiger auftreten. Diese Starkregenereignisse betreffen meist Gebiete von wenigen Quadratkilometern. Dort allerdings kommt es oft zu hohen Schäden. Denn der Boden, die Kanalisation und die Grundstücksentwässerung können die Wassermassen nicht aufnehmen.

Problematisch ist, dass v. a. bei Sturzfluten durch Starkregen die Ereignisse für die Betroffenen überraschend und ohne Vorwarnung auftreten. Dies liegt zum einen daran, dass das Entstehen und Ziehen konvektiver Zellen* von vielen nicht berechenbaren Parametern abhängt. Zum anderen finden die Überschwemmungen häufig weit ab von Gewässern statt.

Abhängig von der Topographie sind bestimmte Wohnlagen stärker von Überflutungen bedroht als andere. Generell besteht ein hohes Überflutungsrisiko für alle Grundstücke / Gebäude in Senken, in der Nähe von Gewässern oder in Hanglagen.

*Konvektive Zellen entstehen durch schnelle vertikale Anhebung von feuchter und warmer Luft durch erzwungene vertikale Strömung verursacht z.B. durch Gebirge oder Kaltfronten. Die Abkühlung dieser Luft in der Höhe kann zu starkem Gewitter und Stark-Niederschlag oft verbunden mit Hagel führen, was ihre große Bedeutung für die Unwetterwarnung erklärt.

Wie sieht ein ausreichender Versicherungsschutz aus?

Für von Hochwasser und Überflutung bedrohte Grundstückseigentümer bzw. Mieter ist ein Versicherungsschutz grundsätzlich möglich. Das Stichwort lautet Elementarschadenversicherung.

Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Absichern lassen sich z. B. Schäden durch Starkregen / Überschwemmung / Rückstau, Hochwasser usw. Meist wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, die der Versicherte im Schadensfall selbst tragen muss.

Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt i. d. R. die Kosten für...

 

  • die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden,
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes,
  • den eventuellen Abriss des Gebäudes,
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses,
  • und optional die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein.

Die Hausratversicherung mit Elementarversicherungsschutz sichert üblicherweise den kompletten Hausrat ab:

  • Sie übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar, bzw.
  • erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut komplett zerstört wurde.

Gleichwohl erwarten die Versicherer in gefährdeten Regionen schadenverhütende Maßnahmen des Hausbesitzers bzw. Grundstückseigentümers.

Weitere Informationen finden sich auch auf den Seiten der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV – www.gdv.de – Stichwort: Elementarschadenversicherung.