Der Rat der Stadt Menden wird die von der Verwaltung vorgeschlagenen und aufgenommenen Veränderungen der 1. Nachtragssatzung 2019 zur Haushaltssatzung
2018/2019 bis zur Abschlussberatung in der Ratssitzung am 11.12.2018 in den Fraktionen sowie fraktionsübergreifend beraten.
Gem. § 81 Absatz 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2018/2019 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden, Abteilung Finanzverwaltung, Zimmer A 211, öffentlich aus und kann weiterhin unter folgendem Link eingesehen werden
Einwendungen gegen den Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2018/2019 können von allen Einwohnern und Abgabepflichtigen in der Zeit vom
21.11.2018 bis zum 11.12.2018 mittags bei der obengenannten Stelle schriftlich erhoben oder während der Öffnungszeiten mündlich zu Protokoll gegeben werden.