Foto: Stadt Menden

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Rund um die unten aufgeführten Themenbereiche hilft Ihnen die Ordnungsbehörde gerne weiter.

 

 

 

 

Unterbringung psychisch Kranker

Bei drohender akuter gegenwärtiger Gefahr im Falle der Selbst- und Fremdgefährdung.


Kampfmittelbeseitigung

Das Ende des Zweiten Weltkrieges liegt über 70 Jahre zurück. Auch heute noch werden in Nordrhein-Westfalen in großem Umfang Kampfmittel gefunden. Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Städten und Gemeinden.

 

Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen. Die Bezirksregierung Arnsberg steht der Stadt Menden bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit Fachpersonal und entsprechender Technik zur Seite.

 

Der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg hat seinen Sitz in Hagen. Die Aufgabe der Beseitigung von Kampfmitteln gliedert sich in vier Teilbereiche:

 

  • Luftbildauswertung
  • Kampfmitteldetektion/-ortung
  • Kampfmittelräumung
  • Kampfmittelvernichtung/endgültige Beseitigung.

 

Insgesamt stehen der Luftbildauswertung rund 180.000 Luftbilder zur Auswertung zur Verfügung. Grundsätzlich wurde nach jedem Bombenangriff der alliierten Luftstreitkräfte eine Befliegung mit hochgenauen Luftbildkameras des zuvor bombardierten Gebietes durchgeführt. Diese Luftbilder decken annähernd den gesamten Bereich der drei Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster ab. Sie stammen aus Beständen der amerikanischen und britischen Luftwaffe und wurden im Zeitraum von 1940 bis 1945 aufgenommen. Die Luftbilder unterliegen dem „British Crown Copyright“ und sind zur ausschließlichen Verwendung für die Luftbildauswertung bestimmt. Eine Einsichtnahme oder Bereitstellung der Bilder für Dritte ist nicht möglich.

Nachdem der Antrag auf Luftbildauswertung durch die örtliche Ordnungsbehörde beim KBD-WL eingegangen ist, wird eine so genannte multitemporale Luftbildauswertung durchgeführt. Diese Auswertung berücksichtigt sämtliche zur Verfügung stehenden Kriegsluftbilder, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten des zweiten Weltkriegs von den alliierten Aufklärungsflugzeugen aufgenommen wurden. Grund für die Anwendung der multitemporalen Auswertung ist die Tatsache, dass die im Luftbild erkennbaren Spuren von nicht detonierten Kampfmitteln durch eine nachfolgende Bombardierungswelle unkenntlich gemacht worden sein können. Außerdem erhöht diese Auswertemethode insgesamt die Zuverlässigkeit und Qualität der Kampfmittelsuche, da fragliche Einschlagsstellen sicherer identifiziert werden können.

Das Ergebnis dieser Luftbildauswertung wird, verbunden mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung, der örtlichen Ordnungsbehörde mitgeteilt.

 

Wann muss eine Luftbildauswertung beantragt werden?

Parallel zum Baugenehmigungsverfahren ist eine Luftbildauswertung für alle Bodeneingriffe ab einer Tiefe von 80 cm bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen.

 

Kampfmittelfund – Verhaltensregeln beim zufälligen Fund von Kampfmitteln

Was unter dem Begriff „Kampfmittel“ zu verstehen ist, wie man sich beim Auffinden solcher Kampfmittel zu verhalten hat, wer zum Umgang mit Kampfmitteln befugt und welche Konsequenzen Fehlverhalten zur Folge haben kann, ist in der Kampfmittelverordnung des Landes (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) beschrieben.

Zur eigenen Sicherheit sollten beim Auffinden von Kampfmitteln die folgenden Verhaltensregeln in jedem Fall beachtet werden:

  • Kampfmittel nicht berühren!
  • Wurden Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, vorsichtig ablegen!
  • Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage belassen! Maschine abstellen und sichern!
  • (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeiten am Fundort einstellen!
  • Fundstelle markieren!
  • Fundort räumen!
  • Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen!
  • Polizei und Ordnungsamt informieren!

Die Luftbildauswertung ist kostenfrei. Beachten Sie aber, dass Folgekosten entstehen können, sofern das Ergebnis der Luftbildauswertung eine Überprüfung des Grundstückes vor Ort durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erforderlich macht. Weitere Informationen darüber erhalten Sie bei der Ordnungsbehörde.

Für eine korrekte Bearbeitung ist es unerlässlich, dass dem Antrag auf Luftbildauswertung ein Auszug aus der Liegenschaftskarte oder anderer vergleichbarer Karte (z. B. aus dem Geodatenportal des Märkischen Kreises)

  • in ausreichender Ausdehnung mit mind. zwei leserlichen Straßennamen und
  • mit eindeutiger Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche

beigefügt wird. Verwenden Sie nur solche Karten, in den Flurstücksgrenzen sichtbar sind. Bitte nennen Sie die postalische Anschrift und die Gemarkung, Flur sowie die Flurstücksnummer. Die Luftbildauswertung kann formlos per E-Mail beantragt werden. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte ist im Dateiformat pdf beizufügen.

 

Frau C. Hafrung

Team Sicherheit und Ordnung
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