Jeder Einwohner/jede Einwohnerin kann im Rahmen der Einwohnerfragestunde, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an die Bürgermeisterin oder den Ausschussvorsitzenden/die Ausschussvorsitzende richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Jeder Fragesteller/ jede Fragestellerin ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu der eigentlichen Frage zu stellen.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der Sitzung, sofern möglich. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, erfolgt die Beantwortung in der Regel schriftlich in der Niederschrift (Protokoll) der Sitzung. Die Niederschrift wird über das Ratsinformationssystem veröffentlicht.