Hinweis auf die allgemeine Ausweispflicht
Das deutsche Personalausweisrecht schreibt vor, dass jeder meldepflichtige Deutsche über 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen muss. Die Ausweispflicht wird auch mit einem gültigen Reisepass erfüllt. Wer jedoch gegen die Ausweispflicht verstößt, verhält sich ordnungswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 10,00 € oder sogar mit einem Bußgeld rechnen.
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität persönlich erscheinen. Dies gilt auch für Kinder jeden Alters.
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder akzeptiert. Passbilder in Papierform können daher nicht mehr akzeptiert werden. Die Fotos können durch einen Fotodienstleister gefertigt werden. Dieser lädt die Fotos in die dafür vorgesehene Cloud hoch.
Hier finden Sie Fotografen in Ihrer Nähe, die Passbilder digital und rechtskonform erstellen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Die Übermittlung per Email oder durch einen externen Datenträger z.B. USB-Stick ist NICHT möglich.
Vor Ort ist die Aufnahme des Lichtbildes an der Speed Capture Station möglich. Hier können Sie selbständig die für die Beantragung eines Ausweises oder Passes notwendigen biometrischen Merkmale - Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen. Das Lichtbild wird nicht ausgedruckt und kann deshalb nicht für andere Angelegenheiten wie die Ausstellung eines Fischereischeines verwendet werden. Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des Fotos beträgt 6,- Euro. Die Station kann jedoch aus technischen Gründen erst ab einer Körpergröße von 1,20 Meter genutzt werden, was die Fertigung von Passbildern für Säuglinge und Kleinkinder ausschließt.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin, was in der Regel bis zu drei Wochen dauern kann, erhalten Sie eine Abholbenachrichtigung. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie den Personalausweis im Bürgerbüro abholen. Bei der Bestellung Ihres Personalausweises kann Ihnen auf Wunsch ein Code mitgegeben werden, mit dem Sie hier die Möglichkeit haben, den Bestellstatus Ihres Dokuments jederzeit abzufragen.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht zur Abholung ausgefüllt sein. Seit dem 01.05.2025 können Sie sich den Personalausweis gegen eine Gebühr von 15,00 € direkt zusenden lassen.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Anlass bezogenen Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.
Terminreservierung für die Beantragung eines Personalausweises.
Die Abholung des Personalausweises ist ohne Termin möglich. Bitte denken Sie unbedingt an Ihren alten oder vorläufigen Personalausweis.
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