Straßenverkehr

Die Aufgabenstellung dieser Abteilung bezieht sich im Wesentlichen auf die Sicherung und Ordnung des Straßenverkehrs. Dabei geht es insbesondere um die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen sowie die Bekämpfung von Verkehrsunfällen in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern und der Polizei.

Die Abteilung ist auch zuständig für die Erteilung zahlreicher Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (z. B. verschiedene Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise, Erlaubnisse für Veranstaltungen wie z. B. der Karnevalsumzug) wie auch für die Entgegennahme von Anmeldungen von Festumzügen oder Prozessionen.

Weiterhin sind Sondernutzungserlaubnisse nach dem Straßen- und Wegegesetz bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche erhältlich, z. B. für Warenauslagen von Geschäften, Außenflächen von Gaststätten, Infoständen sowie für Veranstaltungen vom Anlieger-Straßenfest bis hin zu öffentlichen Großveranstaltungen.

Hinweis: Sondernutzungen für Bauvorhaben (z. B. Lagerung von Material, Kranaufstellung, Containerdienst etc.) sind der Abteilung Straßenbau zugeordnet.


Ausnahmegenehmigung

Dieser Bereich beinhaltet die Ausnahmen und Erlaubnisse nach § 46 StVO:

  • für Halten und Parken (z. B. für Handwerker, Pflegedienste, Schwerbehinderte, Bewohner)
  • zur Befreiung von Gurt- und Helmpflicht

Sondernutzung

Dieser Bereich beinhaltet Sondernutzungen und Erlaubnisse nach § 29 StVO:

  • für die Straßenbenutzung für Brauchtum und kirchl. Zwecke (z. B. Prozessionen, Karnevalsumzug etc.)
  • für die Auslage von Waren, Außengastronomie (z. B. Aufsteller, Tische und Sitzgelegenheiten)
  • für Veranstaltungen und private Zwecke (Veranstaltungen, Straßenfeste, Pfarrfeste)