Standesamt

Das Standesamt führt sämtliche Tätigkeiten nach den Vorschriften des Personenstandsgesetzes aus. Dazu gehören das Ausstellen von Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden, die Beurkundung von namensrechtlichen Erklärungen oder Vaterschaftsanerkenntnissen, die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen.

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.

Eheschließungen

Das Standesamt Menden (Sauerland) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wünsche der Brautpaare weitestgehend zu erfüllen, und zwar sowohl im Hinblick auf den Zeitpunkt der Eheschließung als auch mit der Vielfalt verschiedener Trauräume.

Auch Paare, die nicht in Menden wohnen, können hier den Bund für's Leben schließen. Nur die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) ist örtlich an das Standesamt des Wohnorts gebunden.


Termine

Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt, bei dem Sie heiraten möchten. Sofern Sie in Menden (Sauerland) heiraten möchten, wird der Eheschließungstermin bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbart. Das Standesamt Menden (Sauerland) ist bemüht, die Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich bieten wir Trauungen an fast allen Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr an, soweit es unsere Ressourcen zulassen.

Bedenken Sie dabei bitte, dass nicht unbegrenzt Standesbeamte zur Verfügung stehen und auch nicht jeder Trauraum zu jeder Zeit verfügbar ist.

Sofern Sie freitagsnachmittags oder samstags heiraten möchten, ist eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung (mindestens drei Monate vor dem Wunschtermin) erforderlich.


Eheschließungsräume

Für Ihre Eheschließung stehen Ihnen verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung, aus denen Sie die für Sie passende aussuchen können (Da wir nicht über alle Räumlichkeiten frei verfügen können, bitten wir um Absprache, damit Ihre Trauung in dem von Ihnen gewünschten Ambiente stattfinden kann.)


Alter Ratsaal

Im Alten Rathaus im Herzen der Fußgängerzone trauen wir im ehemaligen Ratssaal aus dem Jahre 1912. Dieser Saal schafft mit seinen bleiverglasten, bunten Fenstern, seiner stilvollen Holzvertäfelung und der zweigeschossigen Raumhöhe eine ganz besondere Atmosphäre für Ihre Trauung.

Neben dem Brautpaar und ggf. den Trauzeugen finden hier bis zu 60 Gäste Platz. Der Alte Ratssaal ist barrierefrei erreichbar.


Teufelsturm

Seine Premiere als Trauraum hatte der Teufelsturm bereits am 11.11.2011. Aber auch danach bleibt diese in Westfalen einmalige Kombination aus altem Gemäuer und karnevalistischem Ambiente für Trauungen erhalten.

Ob es nun die besondere Beziehung zum Karneval ist oder der Wunsch, dass die dort zu schließende Ehe genauso wehrhaft und haltbar wie dieses Gemäuer sein soll, der Teufelsturm bietet sich insbesondere für kleinere Gesellschaften an. Neben dem Brautpaar und ggf. den Trauzeugen finden hier, je nach Raum, 8 bis 18 Gäste Platz. Auch hier können die Räume für einen anschließenden Sektempfang oder für die Hochzeitsfeier hinzugebucht werden.

Weitere Informationen und Eindrücke von diesem ganz besonderen Trauraum finden Sie auch hier: 

www.teufelsturm-menden.de 


Trauzimmer im Neuen Rathaus

Im Stadtzentrum steht das Jahrhunderte alte Fachwerkhaus, das Hochzeitshaus, das dem Neubau des Rathauses zunächst weichen musste, später jedoch an fast gleicher Stelle wieder aufgebaut wurde.

Klein, aber fein haben wir im Obergeschoss dieses Hauses unser gemütliches, rustikales Trauzimmer eingerichtet, in dem neben dem Brautpaar und ggf. den Trauzeugen bis zu 9 Gäste Platz finden.


Wilhelmshöhe

Oberhalb der Innenstadt an einem wunderschönen Park gelegen hält das Kultur- und Begegnungszentrum Wilhelmhöhe ein besonderes Ambiente für Ihre Trauung für Sie bereit.

Das Gebäude aus dem Jahre 1905 ist einer der wenigen bürgerlichen Gemeinschaftsbauten seiner Epoche im Gründerzeit-/Jugendstil, der der Stadt Menden (Sauerland) fast unverändert erhalten geblieben ist. Das Standesamt nutzt hier einen zum Restaurant gehörenden Saal im Erdgeschoss, der durch seine Stuckdecke und Kristallleuchter ein unvergleichlich edles Ambiente bietet.

Dieser Trauraum hat neben dem Brautpaar und ggf. den Trauzeugen Platz für bis zu 56 Personen und ist barrierefrei erreichbar. Das Pächterpaar Beita und Marcus Hasecker erfüllt dem Brautpaar gerne alle nur erdenklichen Wünsche, angefangen von einer besonderen Dekoration über einen anschließenden Sektempfang bis zur Ausrichtung Ihrer Hochzeitsfeier.

Weitere Informationen und Kontaktdaten für eine Terminanfrage finden Sie unter:

http://www.hasecker.de


Gut Rödinghausen

Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten werden ab Mai 2020 auch wieder Eheschließungen auf Gut Rödinghausen angeboten. Der Kaminsaal des ehemaligen Herrenhauses der Freiherren von Dücker wird insbesondere Brautpaare begeistern, die Wert auf ein romanisches Ambiente legen. Der Kaminsaal bietet neben dem Brautpaar und ggf. den Trauzeugen Platz für bis zu 48 Gäste.

Für das Jahr 2023 sind folgende Termine vorgesehen:

18. März
13. Mai
17. Juni
15. Juli
12. August
21. Oktober
18. November

Für das Jahr 2024 stehen folgende Termine zur Eheschließung zur Verfügung:

06. April
11. Mai
15. Juni
06. Juli
10. August
12. Oktober
16. November

An diesen Tagen werden Eheschließungen ausschließlich auf Gut Rödinghausen durchgeführt.


Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist nicht zu verwechseln mit der Vereinbarung eines Hochzeitstermins. Hinter diesem etwas irreführenden Begriff verbirgt sich tatsächlich die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen.

„Warum sollte ich nicht heiraten dürfen?“ werden Sie sich jetzt bestimmt fragen. Nun, der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1306 ff) Fälle beschrieben, in denen Paare einander nicht heiraten dürfen. Bei der Anmeldung der Eheschließung wird also geprüft, ob nicht eines dieser Eheverbote vorliegt.

Sobald das Standesamt festgestellt hat, dass keine rechtlichen Ehehindernisse bestehen, können Sie Ihren Hochzeitstermin mit dem Standesamt vereinbaren. Die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen ist aber jeweils nur eine Momentaufnahme.

Das festgestellte Ergebnis hat naturgemäß nicht unbegrenzt Gültigkeit. Der Gesetzgeber hat die Gültigkeit der Anmeldung der Eheschließung auf sechs Monate begrenzt. Insofern können Sie Ihren Eheschließungstermin frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Datum vereinbaren.

 


Standesamt - Anmeldung Eheschließung (Beteiligung ausländische Staatsangehörigkeit)

Für Trauungen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten berechnen wir zusätzliche Gebühren, die nach Wochentag und Tageszeit unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt bzw. eine Raummiete für den gewünschten Raum. Kostenfrei ist die Nutzung des Trauzimmers im Neuen Rathaus (Hochzeitshäuschen).

 

Leistungen           Gebühr
Prüfung der Eheschließung (Anmeldung Eheschließung),
wenn ausländisches Recht zu beachten ist
66,00 €
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer40,00 €
Vornahme der Eheschließung
  • durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt
  • außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes


40,00 €

66,00 € bis

161,00 €

Nutzungsentgelt für den historischen Ratssaal
  • Montag bis Freitag
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen


50,00 €
75,00 €

Beurkundung einer namensrechtlichen Rechtswahlerklärung21,00 €
Ausstellung einer Eheurkunde
  • die jeweils 1. Urkunde
  • jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird


10,00 €
5,00 €

Grundsätzlich werden zur Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

  • Identitätsnachweis
  • Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Geburtsnachweis
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes
  • Nachweis des Familienstandes, falls die Person verwitwet oder geschieden ist
  • Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm

Da sich die individuellen persönlichen Verhältnisse und die anzuwendenden ausländischen Rechtsnormen aber von Fall zu Fall unterscheiden, ist eine umfassende Auflistung der Unterlagen für alle denkbaren Fälle nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt.

Sobald Sie alle benötigten Unterlagen zusammengetragen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier

Zur Eheschließung selbst  müssen die Verlobten nur noch ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Herr M. Gies

Team Standesamt
Details

Standesamt - Anmeldung Eheschließung (deutsche Staatsangehörige)

Für Trauungen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten berechnen wir zusätzliche Gebühren, die nach Wochentag und Tageszeit unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt bzw. eine Raummiete für den gewünschten Raum. Kostenfrei ist die Nutzung des Trauzimmers im Neuen Rathaus (Hochzeitshäuschen).

 

Leistungen         Gebühr
Prüfung der Eheschließung (Anmeldung Eheschließung)40,00 €

Vornahme der Eheschließung

  • durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständiges Standesamt
  • außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes

 

40,00 €

66,00 € bis

161,00 €

Nutzungsentgelt für den historischen Ratssaal
  • Montag bis Freitag
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen


50,00 €
75,00 €

Beurkundung einer namensrechtlichen Rechtswahlerklärung21,00 €
Ausstellung einer Eheurkunde
  • die jeweils 1. Urkunde
  • jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird


10,00 €
5,00 €

Grundsätzlich werden zur Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Geburtsnachweis
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes
  • Nachweis des Familienstandes, falls die Person verwitwet oder geschieden ist

Da sich die individuellen persönlichen Verhältnisse aber von Fall zu Fall unterscheiden, ist eine umfassende Auflistung der Unterlagen für alle denkbaren Fälle nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt.

Sobald Sie alle benötigten Unterlagen zusammengetragen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier

Zur Eheschließung selbst  müssen die Verlobten nur noch ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Frau S. Gödde

Team Standesamt
Details

Frau C. Wenzel

Team Standesamt
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Standesamt - Geburt melden

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.

Wenn ein Kind geboren wird, beurkundet das Standesamt des Geburtsortes die Geburt und stellt die Geburtsurkunde aus. Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.

Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; dieses erfolgt im Allgemeinen durch die Klinik. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den bzw. die Vornamen ihres Kindes einzutragen.

 

Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte 5,00 Euro.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht der im Regelfall zur Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen. Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt.

Die Eltern des Kindes sind miteinander verheiratet

  • die Geburtsanzeige
  • die Eheurkunde
  • Geburtsurkunde beider Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Mutter ist nicht verheiratet

  • die Geburtsanzeige
  • Geburtsurkunde der Mutter, wenn die Mutter ledig ist
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (im Bürgerbüro erhältlich)
  • aktuelle Eheurkunde (Heiratsurkunde) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist.
  • Personalausweis oder Reisepass

Um auch den Vater gleich in das Geburtenregister eintragen zu können, muss dieser zunächst die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Jugendamt oder dem Standesamt. Das sollten Sie möglichst schon vor der Geburt des Kindes erledigen. Zur Geburtsbeurkundung werden dann noch folgende Nachweise benötigt:

  • Ausfertigung der Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • falls der Vater verheiratet ist oder war, zusätzliche eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Personalausweis oder Reisepass

Sterbefälle

Der Tod einer Person wird von dem Standesamt beurkundet, in dessen Gebiet sie verstorben ist. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige in Verbindung mit einer ärztlichen Todesbescheinigung.

In der Regel wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird den Sterbefall beim Standesamt anzeigen, die erforderlichen Unterlagen einreichen und die ausgestellten Sterbeurkunden auftragsgemäß im Empfang nehmen.


Standesamt - Sterbefall

  • Sterbefallanzeige
  • Personalausweis der Verstorbenen/ des Verstorbenen
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • je nach Familienstand Geburts- oder Eheurkunde, Sterbeurkunde der Ehegattin/ des Ehegatten, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Frau C. Wenzel

Team Standesamt
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Frau S. Maluty

Team Standesamt
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Standesamt - Urkundenservice

Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende Urkunden erhalten. Das Standesamt kann Ihnen allerdings nur Urkunden ausstellen, sofern es die Register noch führt. Die Fortführungsfristen betragen bei

Geburtenregistern

110 Jahre

Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern

 80 Jahre

Sterberegistern

 30 Jahre

Sollte das Ereignisdatum länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.

 

Urkunden aus dem Geburtenregister, aus dem Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsregister und aus dem Sterberegister können Sie hier online bestellen: zum Onlineservice der Stadt Menden (Sauerland)

 

  • Bei der Anforderung einer Urkunde, die sich auf einen Personenstandsfall (Eheschließung, Geburt, Tod) bezieht, der vor dem 01.01.1975 eingetreten ist, ist es erforderlich, dass Sie den genauen Ereignisort angeben. Nur so ist es möglich, den richtigen Eintrag zu finden.
  • Für die ehemalige Amtsgemeinde Sümmern kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall vor dem 01.01.1975 ereignet hat. Für nach diesem Zeitpunkt eingetretene Personenstandsfälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt Iserlohn.
  • Für die ehemalige Amtsgemeinde Wimbern kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall vor dem 01.07.1969 ereignet hat. Für nach diesem Zeitpunkt eingetretene Personenstandsfälle wenden Sie sich bitte an das Standesamt Wickede (Ruhr).
  • Sollte der Personenstandsfall im Ausland eingetreten und ab dem 01.01.2009 beim Standesamt Menden (Sauerland) nachbeurkundet worden sein, so kann Ihnen das Standesamt Menden (Sauerland) auch darüber Urkunden ausstellen. In diesem Fall geben sie als Ereignisort bitte "im Ausland" und die Eintragsnummer und das Eintragsjahr an (diese können Sie einer schon vorhandenen Urkunde entnehmen). Sollten Ihnen die Eintragsnummer und das Eintragsjahr nicht bekannt sein, ist eine Urkundenanforderung auf diesem Wege nicht möglich. Fordern Sie die Urkunde dann bitte persönlich oder schriftlich an.

 

LeistungenGebühren
Ausstellung einer Urkunde10,00 €
jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird5,00 €

Frau S. Maluty

Team Standesamt
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Frau S. Gödde

Team Standesamt
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Ein Ehefähigkeitszeugnis wird in der Regel benötigt, wenn Sie im Ausland heiraten wollen.

Aus der Sicht des deutschen Rechts richten sich die Eheschließungsvoraussetzungen einer Person nach dem Recht des Staates, dem diese Person angehört.

Diese Regelung gilt in vielen anderen Ländern genauso. Da ausländische Standesämter aber oftmals nicht über die notwendigen Kenntnisse des deutschen Eheschließungsrechts verfügen und auch keinen Zugriff auf deutsche Rechtsvorschriften haben, stellt das deutsche Standesamt ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis aus. Darin wird den Eheschließungswilligen bestätigt, dass sie aus der Sicht des deutschen Eherechts heiraten dürfen. Das erleichtert dem ausländischen Standesbeamten die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen.

Auch in den Fällen, in denen das ausländische Standesamt kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird empfohlen, dass sich die Eheschließenden vor ihrer Hochzeit im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen.

Sie können damit weitgehend sicher sein, dass ihre im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland anerkannt wird.


Standesamt - Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis (Eheschließung Ausland)

LeistungenGebühr
Prüfung der Ehevoraussetzungen
 
40,00 €

Bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses hat das Standesamt die Eheschließungsvoraussetzungen in ähnlicher Weise zu prüfen, wie bei einer Eheschließung in Deutschland. Dazu werden benötigt:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsnachweis (in der Regel beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters)
  • Nachweis des Familienstandes (bei Ledigen eine erweiterte Meldebescheinigung, bei Verwitweten oder Geschiedenen einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters der letzten Ehe)

 

Da die denkbaren Fallkonstellationen so vielfältig sind, können hier nicht alle Varianten dargestellt werden. Es wird in jedem Fall eine Kontaktaufnahme zum Standesamt empfohlen. Dort erhalten Sie detaillierte Auskünfte über die vorzulegenden Unterlagen.

Herr M. Gies

Team Standesamt
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Standesamt - Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens / Lebenspartnerschaftsnamens.
  • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen.
  • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe.
  • Widerruf des hinzugefügten Namens.
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft.
  • Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
  • Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge.
  • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel.
LeistungGebühren
Beurkundung einer Namenserklärung21,00 €
Ausstellung einer Namensänderungsbescheinigung9,00 €

 

Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Frau C. Wenzel

Team Standesamt
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Standesamt - Namensänderungen für Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler oder Ausländer) nach Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG

Spätaussiedler können eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt.

Ausländer, oder genauer gesagt Personen, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und eine Namensform führen, die nicht mit deutschen Namenrsrecht identisch ist, können ihre Nachnamen dem deutschen Recht angleichen, wenn sich ihre Namensführung fortan nach deutschem Recht richtet. Dabie können u.a. dem deutschen Namensrecht unbekannte Namensbestandteile, wie etwa Vatersname oder Mittelnamen, abgelegt werden, die deutschsprachige Form des Vor- und Familiennamens angenommen werden oder aus einer Namenskette Vor- und Familiennamen gebildet werden.

Voraussetzungen können z.B. eine Einbürgerung, eine beabsichtigte Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sein. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

 

 

LeistungenGebühren
Beurkundung einer Namenserklärung nach § 94 BVFGgebührenfrei
Beurkundung einer Namenserklärung nach Art. 7 EGBGB21,00 €

 

Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbidnung.

Frau C. Wenzel

Team Standesamt
Details

Wenn die genannten Möglichkeiten des Namenswechsels beim Standesamt ausscheiden, gibt es die Möglichkeit für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung durch den Märkischen Kreis. Grundsätzlich kann der gesetzlich erworbene Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Niemand kann seinen Namen ändern, nur weil dieser ihm nicht gefällt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.


Das Bürgerliche Gesetzbuch unterstellt, dass der Mann Vater eines Kindes ist, der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob er tatsächlich der biologische Vater ist.

Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, dann hat das Kind zunächst - rechtlich gesehen - keinen Vater. Der Mutter steht das alleinige Sorgerecht für das Kind zu. Erst, wenn der Vater seine Vaterschaft in öffentlicher Urkunde anerkannt hat, kann das Kind einen rechtlichen Vater bekommen.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar beurkundet werden. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter. Die Vaterschaftsanerkennung kann und sollte schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Dazu vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit dem Jugendamt, dem Standesamt oder einem Notar. Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Auch nach der Anerkennung der Vaterschaft hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können aber erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten. Dazu bedarf es der Beurkundung einer Sorgeerklärung. Die Sorgeerklärung kann nicht beim Standesamt beurkundet werden. Hier sind das Jugendamt oder die Notare zuständig.

Sofern die unverheiratete Mutter eines Kindes eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt kann es erforderlich sein, dass sie zunächst ihre Mutterschaft zu dem Kind anerkennen muss, damit das Kind auch nach dem Heimatrecht der Mutter als deren Kind gilt. Hierzu berät Sie das Standesamt gerne.


Standesamt - Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden. 

Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.

Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte. 

Leistung:Kosten:
Nachbeurkundung einer Geburt40,00 €
Nachbeurkundung einer Eheschließung40,00 €
Nachbeurkundung eines Sterbefalls21,00 €
jeweils dazugehörige Personenstandsurkunde10,00 €

 

Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Standesbeamten beraten, welche Unterlagen vorzulegen sind und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Frau C. Wenzel

Team Standesamt
Details

Herr M. Gies

Team Standesamt
Details