Stadtpolitik
Nach Paragraph 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Durch den von der Bürgerschaft gewählten Rat fördern sie das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung.
Der Rat und der Bürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Sie werden alle fünf Jahre gewählt. Dabei haben die Ratsmitglieder ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadtverwaltung zuständig. Weitere Informationen darüber finden Sie bei den Rats- und Ausschussangelegenheiten.
Informationen zu den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse finden Sie unter der Rubrik "Sitzungsdienst".