Alle Familien mit Kindern u. Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die ALG-II-Leistungen, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe/Grundsicherung beziehen, haben grundsätzlich Anspruch auf die neuen Leistungen. Informieren Sie sich hier, was alles möglich ist!
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Familien, die eine dieser Leistungen erhalten
ALG-II-Leistungen oder Sozialgeld | Wohngeld oder Kinderzuschlag | Sozialhilfe oder Grundsicherung |
Ansprechpartner ist das Jobcenter. Weitere Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters unter www.jobcenter-mk.de | Ansprechpartner ist die Stadt Menden. Sie geben Ihren Antrag im Bürgerbüro, der von dort aus weitergeleitet wird. | Ansprechpartner ist die Stadt Menden. Sie stellen den Antrag beim Team Soziales, von dort aus wird er weitergeleitet. |
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (KiTa) besuchen.
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege gezahlt wird.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (z.B. Sportverein, Musikschule etc.).
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistungen werden von der zuständigen Stelle bewilligt und mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls vorlegen müssen.
Wenn Sie für Ihre Kinder Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, erhalten Sie die Anträge und Informationen bei der Stadt Menden. Für die abschließende Bearbeitung ist der Märkische Kreis zuständig. Die Anträge werden von der Stadt Menden entgegengenommen und dann dorthin weitergeleitet.
Wie stelle ich einen Antrag?
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich - und zwar bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen/Bescheinigungen Sie vorlegen müssen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie auch auf den Internetseiten
Unter Familienlotse finden Sie zahlreiche Informationen z. B. zu Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Vereinen und vieles mehr.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich und klären offene Fragen.