Kinder und Jugendliche sollen geschützt aufwachsen
Im Alltag von Kindern und Jugendlichen gibt es Situationen und Lebensumstände, in denen es ihnen nicht gut geht und sie vielleicht gefährdet sind.
Nicht immer ist es Ihnen als Fachkraft in Kontakt mit diesen Kindern und Jugendlichen möglich Konkretes oder Fassbares zu erkennen, eine Gefährdung zu beschreiben, und dennoch-
es bleibt ein ungutes Gefühl zurück und Sie machen sich Sorgen.
In der Zusammenarbeit mit Familien haben Fachkräfte die Chance, den Schutz eines Kindes/ Jugendlichen bei einem Verdacht auf Gefährdung durch frühzeitige Beratung und Unterstützung der Eltern umzusetzen.
So kann durchaus eine mögliche Kindeswohlgefährdung verhindert werden. Diesen Auftrag hat der Gesetzgeber im Bundeskinderschutzgesetz für die folgende Fachkräfte formuliert:
- Fachkräfte aus der Jugendhilfe
- Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
- Fachkräfte an Schulen
Kinderschutz wird in Menden groß geschrieben
Damit Sie Handlungssicherheit im Umgang bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, stehen Ihnen folgende Angebote zur Verfügung:
- verbindliche abgestufte Verfahren zur Gefährdungsabwehr für unterschiedliche Berufgruppen
- Beratung durch eine zertifizierte Kinderschutzfachkraft im schwierigen Prozess der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung
Für Mendener Bürger:
In Fällen einer Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen unterrichten Sie bitte umgehend die Bezirkssozialarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD)
Sprechzeiten täglich 8:15 - 10:00 Uhr, sowie Donnerstag nachmittags 14:30 - 15:30 Uhr
Telefonkontakt der Tagesrufbereitschaft außerhalb dieser Sprechzeiten: 0160 32 77 124
An Wochenenden und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses wenden Sie sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bitte an die Polizeidienststelle Menden, Tel: 02373 90990.
Konkrete Ansprechpartner im ASD mit entsprechender Zuordnung zu Mendener Straßen finden Sie hier im Straßenverzeichnis.