Kinderschutz in Menden

Kinder und Jugendliche sollen geschützt aufwachsen

Im Alltag von Kindern und Jugendlichen gibt es Situationen und Lebensumstände, in denen es ihnen nicht gut geht und sie vielleicht gefährdet sind.

Nicht immer ist es Ihnen als Fachkraft in Kontakt mit diesen Kindern und Jugendlichen möglich Konkretes oder Fassbares zu erkennen, eine Gefährdung zu beschreiben, und dennoch-

es bleibt ein ungutes Gefühl zurück und Sie machen sich Sorgen.


In der Zusammenarbeit mit Familien haben Fachkräfte die Chance, den Schutz eines Kindes/ Jugendlichen bei einem Verdacht auf Gefährdung durch frühzeitige Beratung und Unterstützung der Eltern umzusetzen.

So kann durchaus eine mögliche Kindeswohlgefährdung verhindert werden. Diesen Auftrag hat der Gesetzgeber im Bundeskinderschutzgesetz für die folgende Fachkräfte formuliert:

  • Fachkräfte aus der Jugendhilfe
  • Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
  • Fachkräfte an Schulen

Kinderschutz wird in Menden groß geschrieben

Damit Sie Handlungssicherheit im Umgang bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung  haben, stehen Ihnen folgende Angebote zur Verfügung:

  • verbindliche abgestufte Verfahren zur Gefährdungsabwehr für unterschiedliche Berufgruppen
  • Beratung durch eine zertifizierte Kinderschutzfachkraft im schwierigen Prozess der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung

Für Mendener Bürger:

In Fällen einer Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen unterrichten Sie bitte umgehend die  Bezirkssozialarbeiter des  Allgemeinen Sozialdienstes (ASD)

Sprechzeiten täglich  8:15 - 10:00 Uhr, sowie Donnerstag nachmittags 14:30 - 15:30 Uhr

Telefonkontakt der Tagesrufbereitschaft  außerhalb dieser Sprechzeiten:   0160 32 77 124

An Wochenenden und außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses wenden Sie sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bitte an die Polizeidienststelle Menden, Tel: 02373 90990.

Konkrete Ansprechpartner im ASD mit entsprechender Zuordnung zu Mendener Straßen finden Sie hier im Straßenverzeichnis.

Kindeswohlgefährdung ist ein komplexes Thema, ein unbestimmter Rechtsbegriff und muss fachlich eingeschätzt werden.

"Als Kindeswohlgefährdung gilt bereits seit den 1950-er Jahren „eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lasst“ (BGH FamRZ. 1956, S. 350). Gemäß dieser Definition müssen drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein, damit von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist:

  • Die Gefährdung des Kindes muss gegenwärtig gegeben sein.

  • Die gegenwärtige oder zukünftige Schädigung muss erheblich sein.

  • Die Schädigung muss sich mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lassen, sofern sie noch nicht eingetreten ist.

Voraussetzung ist also nicht nur die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen, sondern auch und vor allem die nachhaltig negative Wirkung dieses Verhaltens/Unterlassens, genauer: die körperliche, geistige oder seelische Schädigung des betroffenen Kindes. Erst dann spricht man vom Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung."

(Quelle: Kinderschutz in NRW)

Hier finden Sie auch weitere, umfassende Informationen zur Thematik Kinderschutz, so z.B. zu unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung:

https://www.kinderschutz-in-nrw.de/fachinformationen/kindeswohl-und-kindeswohlgefaehrdung/erscheinungsformen-der-kindeswohlgefaehrdung/

 


Beratende Kinderschutzfachkräfte in Menden

Fachkräfte der Jugendhilfe, Schule, Sozial- und  Gesundheitswesen haben den gesetzlichen Auftrag, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden.

Bei der Abklärung von Kindeswohlgefährdung stehen ausgebildete Kinderschutzfachkräfte zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.


Fachkräfte von Trägern der freien Jugendhilfe wenden sich an ihre trägereigene Kinderschutzfachkraft.

Hier finden Sie eine  Übersicht über die Kinderschutzfachkräfte der Träger der freien Jugendhilfe in Menden.


Fachkräfte der Stadt Menden

MitarbeiterInnen städt. Kindertageseinrichtungen

wenden sich an Tanja O'Neill, Tel: 02373 903-8574, Mail: t.oneill@menden.de 

Städt. SchulsozialarbeiterInnen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendtreffs

wenden sich an Anja Pränger, Tel: 0151 67731144, Mail: a.praenger@menden.de


Weitere Fachkräfte

  • Berufsgeheimnis-und Amtsträger (Lehrer, Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeiter, Psychologen etc.)
  • Alle, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben
  • Alle, die in einem Ehrenamt mit Kindern und Jugendlichen tätigen Personen

wenden sich an:

Beratungsstelle des Zweckverbands für psychologische Beratungen und Hilfen Menden
Lea Knöppel, Tel: 02371 4782747, Mail: 8bBeratung@zfb-iserlohn.de



Weitere Beratungsmöglichkeiten

Damit Beratung  für Fachkräfte im Gesundheitswesen 24 Stunden rund um die Uhr und  auch an  Wochenenden - besonders im Notfall- möglich ist gibt es außerdem seit dem 1. Juli 2017 eine Kinderschutzhotline.

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.


 


Fachkräfte der Jugendhilfe

  • ErzieherInnen in städt. Kindertageseinrichtungen
  • Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe
  • Fachkräfte in Kinder- und Jugendtreffs
  • Fachkräfte im Offenen Ganztag
  • Fachkräfte von Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Tagespflege, Ambulante Jugendhilfe)
  • Städtische SchulsozialarbeiterInnen

Die Verpflichtung zur Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII ist für diese Fachkräfte gesetzlich hier geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html


  • Familienlotsinnen
  • Fachkräfte der städt. Drogenberatungsstelle
  • Fachkräfte der Schwangerschaftsberatungstelle

Der Anspruch auf eine Beratung dieser Fachkräfte (Berufsgeheimnisräger) durch eine Kinderschutzfachkraft nach §§ 8 b SGB VIII, 1-4 KKG ist hier gesetzlich geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html


  • Fachkräfte in Allgemeinen Sozialdienst, Stadt Menden
  • Fachkräfte in den Ambulanten Hilfen, Stadt Menden

Diese Dienste verfügen über eigene zertifizierte Kinderschutzfachkräfte.



Fachkräfte des Gesundheitswesens

  • Ärzte und Ärztinnen
  • Hebammen und Familienhebammen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
  • Fachkräfte der Frühförderstellen
  • Familiengesundheits- und Kinderkrankenpfleger/Innen
  • Psycholog(en)innen
  • SozialarbeiterInnen
  • Therapeut(en)innen

Der Anspruch auf eine Beratung von Berufsgeheimnis- und Amtsträgern durch eine Kinderschutzfachkraft nach §§ 8 b SGB VIII, 1-4 KKG ist gesetzlich geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html



Lehrer und Lehrerinnen

  • Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen und privaten Schulen
  • Lehrer und Lehrerinnen an Grundschulen
  • Lehrer und Lehrerinnen an weiterführenden Schulen

Der Anspruch auf eine Beratung von Berufsgeheimnis- und Amtsträgern durch eine Kinderschutzfachkraft nach §§ 8 b SGB VIII, 1-4 KKG ist gesetzlich geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html



Alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind

Beispiele:

  • Gruppenleiter in Vereinen
  • Übungsleiter in Sportvereinen

sowie ehrenamtlich Tätige im Sport und in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Flüchtlingshilfe.

Die gesetzliche Grundlage findet sich hier:

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html


 


Fachkräfte in der Flüchtlingssozialarbeit

Der Anspruch auf eine Beratung von Berufsgeheimnis- und Amtsträgern durch eine Kinderschutzfachkraft nach §§ 8 b SGB VIII, 1-4 KKG ist gesetzlich geregelt:

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html


 


Seit 2015 gibt es in Menden Kooperationsvereinbarungen mit allen Schulen vor Ort als Hilfestellung zur Gefährdungsabwehr bei Kindern und Jugendlichen. Sie beinhalten ein verbindliches Ablaufverfahren zwischen Schule und Jugendhilfe sowie hilfreiche (nützliche) Formularvorlagen für die interne Dokumentation in den Schulen.

Die einzelnen Dokumente zum Ausdrucken finden Sie hier:

Die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), Bezirkssozialarbeiter, sind bestimmten Straßen zugeordnet. Das aktuelle Straßenverzeichnis finden Sie hier:


Regionale Schulberatung

Die  Regionale Schulberatungsstelle des Märkischen Kreises in Altena steht Lehrern und Lehrerinnen an Mendener Schulen mit verschiedenen Angeboten zur Verfügung:

Für Schulen:

Beratung für Schulentwicklungsprozesse

  • Fortbildungen
  • Individuelle Beratungen
  • Fallbesprechungen
  • Ansprechpartner für schulische Krisen.

Für Lehrer:

  •  Individuellen Beratung im Bezug auf den Umgang mit bestimmten Schülern  
  •  Bei persönlichen Belangen im Bezug auf das Arbeitsfeld Schule

Für Eltern/Schüler:

  • Fragen der Schulwahl, sowie zu besonderen Begabungen

Kontakt:

Frau Westermann-Klein (Psychologin)         Telefon: 02352 54892930

Frau Sirringhaus (Psychologin)                    Telefon: 02352 54892930

Frau Walkowiak (Sekretariat)                       Telefon: 02352 54892930



Kommunales Integrationszentrum (KI)

Das  Kommunale Integrationszentrum (KI) des Märkischen Kreises gilt als erster Anlaufpunkt im Kreisgebiet für alle Fragen zur sozialen und schulischen Integration von  Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

Hier finden Sie auch Zugang zu einem Sprachmittlerpool.

Leitung:

Herr Michael Czech

02351 966-6450


 


Online-Kurs zum Thema "Kinderschutz in der Medizin"

Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Uniklinik Ulm wird unter Projektleitung von Prof. Jörg M. Fegert derzeit ein Online-Kurs zum Thema „Kinderschutz in der Medizin“ entwickelt (https://grundkurs.elearning-kinderschutz.de/). Dieser Kurs soll speziell Gesundheitsfachkräfte ansprechen (Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, (Kinder- und Jugendlichen)-Therapeut_innen und auch nicht-approbierte Therapeut_innen (wie z.B. Ergo-, Physio, Sprach- und Musiktherapeut_innen)).

Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier: https://www.uniklinik-ulm.de/kinder-und-jugendpsychiatriepsychotherapie/forschung-und-arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-wissenstransfer-dissemination-e-learning/online-kurs-kinderschutz-in-der-medizin-ein-grundkurs-fuer-alle-gesundheitsberufe.html.

 Die Teilnahme an dem Online-Kurs ist während der Entwicklungsphase kostenlos, am Ende wird ein Zertifikat mit 36 CME Punkten ausgestellt. Eine Anmeldung ist noch bis zum 19.03.2020 unter https://grundkurs.elearning-kinderschutz.de/registrierung möglich.


 


Medizinische Kinderschutzhotline

Damit Beratung  für Fachkräfte im Gesundheitswesen 24 Stunden rund um die Uhr und  auch an  Wochenenden - besonders im Notfall- möglich ist gibt es außerdem seit dem 1. Juli 2017 eine Kinderschutzhotline.

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.


Veranstaltungshinweise innerhalb Mendens


Fachtag Kinderschutz aktiv

Der Arbeitskreis der Mendener Kinderschutzfachkräfte veranstaltet am 23.05.2023 seinen dritten Fachtag.

Thema: "Kinderschutz aus medizinischer Sicht"

Weitere Hinweise zur Veranstaltung finden Sie hier!


 


Nächstes Treffen Arbeitskreis der Kinderschutzfachkräfte

Donnerstag,  30. März 2023
8.30-10.30 Uhr
Veranstaltungsort: Stadtteiltreff Lendringsen

 


                 


Nächstes Treffen Qualitätszirkel Schule - Jugendhilfe

Der Termin steht noch nicht fest.


 


Termine Nachschulungen Kinderschutz Schule-Jugendhilfe

Damit das Verfahren zur Gefährdungsabwehr an allen Mendener Schulen sämtlichen Lehrkräften bekannt ist, bietet die Abteilung Jugend und Familie jährlich im Dezember Nachschulungen für (neue) Lehrer und Lehrerinnen an und ggf. gesonderte Nachschulungen auf Anfrage.

Kontakt: 

Martin Schmidt Tel: 02373 903-8579 Email: martinschmidt@menden.de


 


Veranstaltungshinweise außerhalb Mendens

Derzeit keine aktuellen Hinweise


 


Arbeitskreis der Kinderschutzfachkräfte

Der Arbeitskreis der Kinderschutzfachkräfte versteht sich als ein Gremium zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Fachberatung im Kinderschutz.

Hier treffen sich regelmäßig die in Menden tätigen Kinderschutzfachkräfte, die Beratung für Mitarbeiter von Kitas, OGS  oder Trägern der Jugendhilfe nach § 8a Abs 4 SGB VIII anbieten.

Inhalte des Facharbeitskreises sind:

  • Reflexion der Praxiserfahrungen 
  • kollegiale Fallberatung
  • Austausch über Methoden und Instrumente der Beratung
  • Abgleich und Weiterentwicklung der Verfahren im Kinderschutz
  • Fortbildung

Der Arbeitskreis trifft sich 2x jährlich sowie bei Bedarf.

Darüber hinaus entwickelt und veranstaltet der Arbeitskreis Fachtagungen und Veranstaltungen zu verschiedenen Kinderschutzthemen.

 

Leitung und Moderation:

Uschi  Rosenthal Tel: 02373 903-1470    e-mail: u.rosenthal@menden.de

(Koordinierende Kinderschutzfachkraft)

                                                                           

                                                                          


Qualitätszirkel Schule- Kinderschutz

Zur Umsetzung gemeinsam formulierter Ziele im kooperativen Kinderschutz trifft sich der Qualitätszirkel Schule- Jugendhilfe mindestens 2 x jährlich. Er setzt sich zusammen aus

  • Vertretern der Schule: Jede Schule benennt eine(n) Vertreter(in) als Kinderschutzbeauftragte(n)
  • Vertretern der Jugendhilfe: Städt. Kinderschutzfachkräfte, SchulsozialarbeiterInnen, Teamleitung ASD
  • Weiteren Akteure nach Bedarf

Inhalte:

  • Reflexion des vereinbarten Verfahrens
  • Optimierung der Verfahrensabläufe
  • Verbesserung der Qualität der Risikoeinschätzung

Damit das Verfahren zur Gefährdungsabwehr an allen Mendener Schulen sämtlichen Lehrkräften bekannt ist, bietet die Abteilung Jugend und Familie jährlich Nachschulungen für (neue) Lehrer und Lehrerinnen an und ggf. gesonderte Nachschulungen auf Anfrage.

Leitung und Moderation:

Beratungsstelle des Zweckverbands für psychologische Beratungen und Hilfen Menden
Lea Knöppel, Tel: 02371 4782747, Mail: 8bBeratung@zfb-iserlohn.de


Hier wird in Kürze das Rechte und Schutzkonzept der Abteilung Jugend und Familie eingestellt.