Allgemeiner Sozialdienst

Beim Allgemeinen Sozialdienst in der Abteilung Jugend und Familie der Stadt Menden (Sauerland) finden Sie Ansprechpartner bei Fragen zur Familie, Erziehung, Schwangerschaft, Trennung, Scheidung und anderen Fragestellungen des Alltags.


In Fällen einer Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen unterrichten Sie bitte umgehend die unten genannten  Bezirkssozialarbeiter des  Allgemeinen Sozialdienst (ASD)

zu ihren Sprechzeiteiten täglich  8:15 - 10:00 Uhr, sowie Donnerstag nachmittags 14:30- 15:30 Uhr. Konkrete Ansprechpartner im ASD mit entsprechender Zuordnung zu Mendener Straßen finden Sie hier im Straßenverzeichnis.

Telefonkontakt der Tagesrufbereitschaft für Anlässe einer Kindeswohlgefährung - nur außerhalb dieser Sprechzeiten! :   0160 - 32 77 124.

An Wochenenden und außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an die Polizeidienststelle Menden, Tel: 02373 - 90990.


Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist in folgende verschiedene Fachdienste aufgeteilt:

Bezirkssozialarbeit

Die Bezirkssozialarbeit der Stadt Menden berät und unterstützt Eltern, Familien, Kinder, Jugendliche und Erwachsene

  • in schwierigen Familien- und Lebenssituationen
  • in Trennungs- und Scheidungssituationen und bei der Gestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes
  • bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten
  • bei Problemen zwischen Eltern und Kindern
  • bei der Vermittlung an Beratungsstellen und andere soziale Einrichtungen, z.B. Erziehungsberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung
  • bei der Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen zur Erziehung

Er bietet Schutz für Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen, z.B. bei körperlicher oder seelischer Misshandlung oder bei sexuellem Missbrauch.

Er wirkt mit

  • in gerichtlichen Verfahren beim Familien- und Vormundschaftsgericht
  • bei der Planung bedarfsgerechter Angebote im Stadtteil

 

Die Zuständigkeiten für die einzelnen Ortsteile gliedern sich wie folgt:

MitteZentrum, Obsthof, RauherfeldFrau T. Ribeiro, Frau V. Kucharczyk

Ost

Oesbern, Brockhausen, Barge

Herr B. Bähner

West

Platte-Heide, Liethen, Papenbusch

Frau J. Pusch, Frau L. Heyne, Frau V. Kucharczyk

Nord

Bösperde, Halingen, Schwitten 

Lahrfeld

Frau B. Bernauer

Frau K. Nierychlo, Frau V. Kucharczyk

Süd

Lendringsen

Hüingsen, Oberrödinghausen, Asbeck

Frau B. Kons

Herr B. Bähner

Weitere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt/Ansprechpartner. Ein vollständiges Straßenverzeichnis mit den jeweiligen Ansprechpartnern finden Sie hier.

Herr B. Bähner

Abt. Jugend und Familie Team Erzieherische Hilfen
Details

Frau B. Bernauer

Team Erzieherische Hilfen
Details

Frau L. Heyne

Team Erzieherische Hilfen
Details

Frau K. Nierychlo

Team Erzieherische Hilfen
Details

Frau B. Kons

Team Erzieherische Hilfen
Details

Beistandschaften

Die Beistandschaft ist eine spezielle Form der rechtlichen Vertretung eines minderjährigen Kindes. Zu unseren Aufgaben zählen u.a.:

 

  • Beistandschaften
    • Vaterschaftsfeststellungen
    • Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Beratung und Unterstützung des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet und junger Volljähriger                                    
    • Vaterschaftsfeststellung
    • Anerkennung der Vaterschaft
    • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
    • Erklärung der gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern 
    • Vertretung Minderjähriger in Statusverfahren
  • Beurkundungen (kostenfrei)
    • Vaterschaftsanerkennungen
    • Unterhaltsverpflichtungen
    • Sorgeerklärungen unverheirateter Eltern
  • Anfragen aus dem Sorgerechtsregister

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat umfangreiche Informationen zur Beistandschaft in einer Broschüre mit dem Titel "Die Beistandschaft" zusammengestellt. Sie kann als Druckversion bestellt oder heruntergeladen werden.

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  • Fragen zu Vaterschaft oder zum Kindesunterhalt (Informationen für Mütter und Väter über Angebote des Jugendamts)
  • Schule - Ausbildung und Fragen zum eigenen Unterhalt (Informationen für junge Volljährige)

 

Ansprechpartner(innen):

Frau WernyA - J, Sch, St
Frau BlunkK - Z, S

Vor der Einrichtung einer Beistandschaft ist eine Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich!

Weitere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.

Frau K. Blunk

Abt. Jugend und Familie Team Erzieherische Hilfen
Details

Frau D. Werny

Abt. Jugend und Familie Team Erzieherische Hilfen
Details

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie wird in Menden von einer pädagogischen Fachkraft des Jugendamtes und einer pädagogischen Fachkraft des SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Menden e.V. wahrgenommen.

Wenn Jugendliche (14-17 Jahre alt) oder junge Erwachsene (18-20 Jahre alt) eine Straftat begehen und gegen sie ermittelt wird, wird automatisch auch die Jugendgerichtshilfe beteiligt; dies soll so früh wie möglich geschehen.

Neben der Straftat steht die Persönlichkeit des jungen Straftäters im Vordergrund eines Jugendstrafverfahrens.

"Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind." (§ 38 Jugendgerichtsgesetz)

Es geht um die Erziehung des jungen Menschen, er soll aus seinem Fehlverhalten lernen und sich mit Unterstützung der Jugendgerichtshilfe künftig straffrei verhalten.

Der Jugendgerichtshelfer ist weder Staatsanwalt noch ist er Rechtsanwalt - er klagt nicht an und er verteidigt nicht. Vielmehr versucht er, ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung und der augenblicklichen Lebenssituation des jungen Straftäters in das Verfahren einzubringen.

Er erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht für das zuständige Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft. Für Probleme, die zur Straftat führten oder die aus der Straftat entstanden, bietet er Beratung und Hilfe an. Gegebenenfalls prüft er, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ist es erforderlich, den beteiligten Jugendlichen oder Heranwachsenden persönlich kennen zu lernen. Nur so kann eine Maßnahme des Jugendgerichtes auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnitten werden.

Möglichst früh nach der Straftat und noch vor der Gerichtsverhandlung müssen daher Gespräche mit den betroffenen jungen Menschen und den Eltern geführt werden. Zweck dieser Gespräche ist, ein Bild von der persönlichen Situation, den sozialen Gegebenheiten, der schulischen oder beruflichen Entwicklung und dem Freizeitverhalten zu gewinnen. Ebenso spielen die Einstellung zu dem Fehlverhalten und die bereits daraus gezogenen Konsequenzen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung.

Die Jugendgerichtshilfe muss sich einen Gesamteindruck verschaffen, um in der Gerichtsverhandlung einen Vorschlag zu der zu ergreifenden richterlichen Maßnahme zu machen. Der junge Mensch und seine Eltern werden in die Vorüberlegungen einbezogen.

Nach der Hauptverhandlung hat die Jugendgerichtshilfe die Aufgabe, bei der Erfüllung der richterlichen Maßnahmen zu helfen, diese zu vermitteln und zu überwachen.

Richterliche Maßnahmen können neben Jugendstrafe und sogenannten Zuchtmitteln wie Arrest Erziehungsmaßregeln sein:

  • Ableistung von Sozialstunden
  • Zahlung einer Geldbuße
  • Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs
  • Anti-Aggressions-Training
  • Verkehrserziehungskurs
  • Inanspruchnahme von Sucht- und Drogenberatung
  • Nachweis des regelmäßigen Schulbesuches
  • Gespräch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Betreuungsweisung
  • etc.

Diese Aufgaben gelten auch für die erzieherischen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft,  die in eingeleiteten Strafverfahren ohne die Durchführung einer Hauptverhandlung verhängt werden, z.B. bei Ersttätern, die sich einer geringfügigen Straftat schuldig gemacht haben und geständig sind. Diese Strafverfahren werden nach Erfüllung der Maßnahme von der Staatsanwaltschaft eingestellt (Diversion).

 

Menden-Nord (Halingen, Bösperde und Landwehr) und Menden-Süd (Berkenhofskamp, Lendringsen, Hüingsen, Böingsen, Oesbern und Oberrödinghausen)

Frau M. Hamer

 

Menden-Mitte (Stadtmitte, Lahrfeld, Obsthof, Rauherfeld, Schwitten, Brockhausen, Barge) und Menden-West (Platte Heide, Papenbusch, Liethen)

Herr A. Schulte

 

Weitere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.

  • § 52 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • §§ 38 und 50 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Herr A. Schulte

Menden-Mitte (Stadtmitte, Lahrfeld, Obsthof, Rauherfeld, Schwitten, Brockhausen, Barge) und Menden-West (Platte Heide, Papenbusch, Liethen) Team Erzieherische Hilfen
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Frau M. Hamer

Menden-Nord (Halingen, Bösperde und Landwehr) und Menden-Süd (Berkenhofskamp, Lendringsen, Hüingsen, Böingsen, Oesbern und Oberrödinghausen)
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe befasst sich mit der finanziellen Abwicklung der einzelnen stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für Kinder, Jugendliche und jungen Volljährigen.

Die jeweiligen Maßnahme wurde zuvor vom Kommunalen Sozialdienst in Zusammenarbeit mit dem Anspruchsinhaber und dessen Familie auf Ihre Geeignetheit und Notwendigkeit überprüft.

Finanzielle Abwicklung bedeutet zum einen die Auszahlung der jeweiligen Geldleistung, z.B. der Auszahlung von Pflegegeldleistungen oder Übernahme der Heimkosten. Auch werden die Ansprüche der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern oder Dritten durch die Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe verfolgt.

Zum anderen erfolgt in der wirtschaftlichen Jugendhilfe die Überprüfung und Inanspruchnahme der Elternteile und Hilfeempfänger zu den entstehenden Kosten im Rahmen der gesetzlich geregelten Kostenbeitragsverpflichtung zur Refinanzierung der Jugendhilfeausgaben.

Ansprechpartner(innen):

Frau M. VogelPflegeverhältnisse A-K

Frau L. Schöneberg

Plegeverhältnisse N-Z

andere Hilfen N-Z

Frau A. Beleckyalle Hilfe A-M

Weitere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Kontakt.

 

Die zusätzlichen Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe der Stadt Menden (Sauerland) finden Sie hier.

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Frau A. Belecky

Abt. Jugend und Familie Team Erzieherische Hilfen
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Frau M. Vogel

Team Erzieherische Hilfen
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