Mit dem vom Landtag Nordrhein- Westfalen verabschiedeten Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. Ausführungsgesetz des KJHG NRW (KJFöG) sind die Kommunen seit 2006 verpflichtet, einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser ist jeweils für die Dauer einer Wahlperiode festzuschreiben (§ 15 3. AG- KJHG- KJFöG). In der Folge wurde 2006 der erste Mendener Kinder- und Jugendförderplan politisch beschlossen.
Seit 2010 steht die Kinder- und Jugendförderung in Menden aufgrund von Einsparnotwendigkeiten im Zentrum eines kontrovers geführten politischen Diskussionsprozesses. Kern der inhaltlichen Auseinandersetzungen der letzten Jahre war insbesondere die Frage nach einer zukunftsfähigen Neuausrichtung der Offenen Kinder-, Teenie- und Jugendarbeit (OKJA) und dem Erhalt der (städtischen) Jugendeinrichtungen.
Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage herbeizuführen, beauftragte der Kinder- und Jugendhilfeausschuss die Verwaltung 2015 schließlich, eine Studie (stadtweite Jugendbefragung1) in Auftrag zu geben, die es ermöglicht, umfassende (sozialräumlich differenzierte) und belastbare Erkenntnisse über die Lebenslage junger Menschen und ihrer Familien in Menden zu gewinnen, um daraus Anforderungen an die örtliche Kinder- und Jugendarbeit abzuleiten.
Auf dieser Basis gelang es 2017 unter Moderation und fachlicher Begleitung der GEBIT, Münster in einem unter Qualitätsgesichtspunkten geführten intensiven Diskussions- und Entwicklungsprozess im Unterausschuss Jugendhilfeplanung ein Zielkonzept für die Mendener Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendförderung) zu vereinbaren, das mit Beschluss vom 11.10.2017 schließlich in konkrete konzeptionelle Eckpunkte zur Offenen Kinder-, Teenie- und Jugendarbeit in Menden mündete.
Diese Konzeption ist das sog. „Herzstück“ des Mendener Kinder- und Jugendförderplanes. Sie bildet das Fundament, auf dem die Verwaltung in den Folgemonaten auch die übrigen Handlungskonzepte und Förderbereiche überarbeitet und zur politischen Beschlussfassung vorgelegt hat.
Der so entstandene Gesamtentwurf zum Kinder- und Jugendförderplan stellt nun, unter Berücksichtigung der politischen Vereinbarungen und der festgelegten finanziellen und personellen Rahmenbedingungen den qualitativen Standard für die einzelnen Arbeitsbereiche in der örtlichen Kinder- und Jugendförderung in Menden mindestens bis 2022 dar. Gemäß § 4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen sollen die in diesem Plan verankerten Konzepte der sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter Rechnung tragen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird allerdings auf eine geschlechterdifferenzierte Sprachform weitgehend verzichtet und so weit möglich, eine neutrale Sprachform gewählt.
Den gesamten Kinder- und Jugendförderplan 2022 können Sie HIER einsehen.