Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass ist das Reisedokument für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, er wird direkt im Bürgerbüro erstellt und ausgehändigt. Für die Beantragung wird jedoch in jedem Fall ein Termin benötigt. 

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr.

Eine Verlängerung von jeweils einem Jahr (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Verlängerungsantrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. In beiden Fällen ist eine freie Doppelseite (Seite 4/5 oder ab Seite 8/9 ff.) im Kinderreisepass erforderlich. Eventuell vorhandene Visa, Ein- oder Ausreisestempel dürfen dabei nicht überklebt werden

Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Beispielsweise ist mit dem Kinderreisepass die Einreise in die USA nur in Verbindung mit einem gültigen Visum (nicht ESTA-Visum) möglich. Im Bedarfsfall ist statt des Kinderreisepasses die Ausstellung eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses möglich.

Für Personen unter 16 Jahren besteht im Inland keine Ausweispflicht, bitte beachten Sie jedoch, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Reisepass mitzuführen (Passpflicht).

    Erst- und Neuausstellung:  13,00 €

    Aktualisierung:                      6,00 €

    Verlängerung:                        6,00 €

    • Lichtbild aus neuester Zeit, das nicht älter als 3 Monate sein darf und die Identität des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung eindeutig darstellen muss. Die Größe des Bildes muss 45 x 35 mm (ohne Rand),sein und den Anforderungen der ICAO-Richtlinien entsprechen (biometrietaugliches Passfoto). Bitte weisen Sie den Fotografen ausdrücklich darauf hin, dass das Passfoto für einen neuen deutschen (Kinder-) Reisepass benötigt wird. Ungeeignete Lichtbilder müssen bei der Antragsstellung zurückgewiesen werden!
    • Als zusätzliche Serviceleistung bieten wir Ihnen die Nutzung des Speed Captures an. Die Speed Capture Station ist ein Terminal, an welchem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises oder Passes notwendigen biometrischen Merkmale - Lichtbild und Unterschrift - erfassen lassen können. Das Nutzungsentgelt für die Aufnahme des Fotos beträgt 6,- Euro. BITTE BEACHTEN SIE JEDOCH: Die Station kann aus technischen Gründen erst ab einer Körpergröße von 1,20 Meter genutzt werden.
    • Bei Kindern ab 10 Jahren muss der Kinderreisepass vom Passinhaber (Kind) unterschrieben werden.
    • Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses wird vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt.
    • Die Ausstellung eines Kinderreisepasses bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn diese zusammenleben.
    • Das Kind muss bei der Antragstellung immer anwesend sein!

    Die Ausstellung ist nach vorheriger Terminvereinbaung möglich.