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Standesamt - Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden. 

Auf diese Weise bekommen sie eine deutsche Personenstandsurkunde, die von allen inländischen Behörden akzeptiert wird.

Zuständig für Auslandseheschließungen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Für die Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen im Ausland ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person bzw. die verstorbene Person ihren Wohnsitz hat bzw. hatte. 

Leistung:Kosten:
Nachbeurkundung einer Geburt40,00 €
Nachbeurkundung einer Eheschließung40,00 €
Nachbeurkundung eines Sterbefalls21,00 €
jeweils dazugehörige Personenstandsurkunde10,00 €

 

Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Standesbeamten beraten, welche Unterlagen vorzulegen sind und vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Frau C. Wenzel

Team Standesamt
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Herr M. Gies

Team Standesamt
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