Sperrmüllabfuhr in Menden

In Menden wird der Sperrmüll in der Regel einmal wöchentlich, immer Donnerstags, abgefahren. Die Antragstellung erfolgt mittels einer rosa Antragskarte, welche acht Tage vor dem Abfuhrtermin bei der Stadt Menden eingegangen sein muss, oder über das Internet unter www.zfa-iserlohn.de. 

Zur Sperrmüllabfuhr zugelassen sind nur bewegliche Wohnungseinrichtungsgegenstände sowie sonstiger sperriger Hausrat.

Dazu zählen:

  • Möbelstücke
  • Betten und Matratzen
  • Teppiche(z.B. Brücken, Orientteppiche) ACHTUNG: Teppich als Verlegeware zählt nicht dazu!
  • Fahrräder
  • Wäscheständer, Koffer etc.
  • Kühlgeräte und Elektrogroßgeräte werden separat abgefahren. Die Anmeldung erfolgt daher auch getrennt von der normalen Sperrmüllsammlung.

STOP: Nicht mit abgefahren werden:

  • Abbruchmaterial und Gebäudeteile z.B.:
    Paneele, Bretter, Balken, Fenster, Türen, Rahmen, Badewannen, Badkeramik,
    Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen
  • Wertstoffe, Autoteile, Reifen
  • Restabfälle in Säcken oder sonstigen Behältnissen

Achtung:

Der Sperrmüll muss ab 7.00 Uhr so an der Straße bereitgestellt sein, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr weder behindert noch gefährdet wird. Bitte stellen Sie den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die Straße! Sie sind für alles verantwortlich, was damit bis zur Verladung ins Müllfahrzeug passiert!
Das heißt: durchwühlte und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen wieder zusammen gesucht werden! Von Fremden dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Kosten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt! Außerdem gilt: Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wenn etwas zum Sperrmüll hinzugelegt oder weggenommen wird, führt dies regelmäßig zu Problemen. Wird z.B. zu einem angemeldeten Sperrmüllhaufen einfach ein Kühlschrank dazugestellt, bleibt dieser stehen, weil das Sammelfahrzeug für Sperrmüll keine Elektrogroßgeräte transportieren kann. Außerdem liegt kein Abholauftrag für den Kühlschrank vor, er bleibt unter Umständen für Wochen dort stehen. Das Hinzustellen oder Wegnehmen von Sperrmüll ist daher untersagt und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Beachten Sie, dass wir Sperrmüll an der Straßengrenze abholen, da die Sammelfahrzeuge private Zufahrten und Grundstücke normalerweise nicht befahren können.