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Parkausweis Handwerker - regierungsbezirkübergreifend

Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattwagen einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung maximal fünf spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge angegeben werden, wobei der Parkausweis nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen. Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.

Die Genehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz bzw. im direkten Umfeld. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung.

Die Fahrzeuge müssen auf beiden Längsseiten mit einer festen Firmenaufschrift (mind. Größe DIN A4) versehen sein. Es empfiehlt sich, dem Antrag Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeuges ersichtlich sind. Ggfs. kann auch eine Vorführung vereinbart werden.

Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.

Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf ein Jahr begrenzt.

 

Geltungsbereich

Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:

  • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist

 

  • Regierungsbezirk Arnsberg:                              150,00 €
  • jeder weitere Regierungsbezirk:                  +     50,00 €
  • Kennzeichenänderung                                         10,00 €

Die Beantragung ist persönlich oder schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) möglich. Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antragsformular (siehe Downloads)
  • Kopie der Handwerkskarte bzw. der Gewerbeanmeldung
  • Kopie/n des/der Fahrzeugschein/e bzw. Zulassungsbescheinigung/en Teil I
  • Foto/s auf denen das amtliche Kennzeichen sowie die beidseitige Firmenbeschriftung ersichtlich ist/sind

Frau V. Kletke

Team Sicherheit und Ordnung
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