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Parkausweis Pflegedienst - Stadtgebiet

Diese Ausnahmegenehmigung wird für Fahrzeuge von ambulanten sozialen Diensten zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erstellt Sie gilt ausschließlich für ambulante Alten- und Pflegedienste, die von den Krankenkassen anerkannt sind. Maximal 3 Fahrzeuge können als Wechselfahrzeuge auf einen Parkausweis eingetragen werden. Die Fahrzeuge müssen mit einer deutlich lesbaren festen Firmenaufschrift versehen sein.

Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil dieser Ausnahmegenehmigung.

Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf 1 Jahr begrenzt.

 

Geltungsbereich

Für die Dauer von 2 Stunden:

  • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
  • auf Parkplätzen mit Parkscheinautomaten, ohne diese zu bedienen (gilt nicht im Parkhaus)
  • im verkehrsberuhigten Bereich, ohne den Verkehr zu behindern
  • auf Bewohnerparkplätzen

 

Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet nicht das Parken in der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten (6 bis 11 Uhr und 18 bis 19 Uhr).

Folgende Gebühr wird pro Parkausweis erhoben:

  • 50,00 € 
    Hinweis: Es können bis zu 3 Fahrzeuge in einen Parkausweis eingetragen werden (Wechselnutzung).
     
  • 10,00 €   Kennzeichenänderung (bei bestehender Ausnahmegenehmigung)
    Hinweis: Der Parkausweis sowie die Ausnahmegenehmigung müssen bei einer Übertragung der Gültigkeit vorgelegt werden.

Die Beantragung ist persönlich oder schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) möglich. Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antragsformular (siehe Downloads)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Kopie oder Vorlage des Versorgungsvertrages mit der Krankenkasse
  • Kopie/n des/der Fahrzeugschein/e bzw. Zulassungsbescheinigung/en Teil I
  • Foto/s auf denen das amtliche Kennzeichen sowie die beiseitige Firmenbeschriftung ersichtlich ist/sind

Frau V. Kletke

Team Sicherheit und Ordnung
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