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Standesamt - Geburt melden

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.

Wenn ein Kind geboren wird, beurkundet das Standesamt des Geburtsortes die Geburt und stellt die Geburtsurkunde aus. Sie ist ein Nachweis der Geburt eines Kindes und beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern.

Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; dieses erfolgt im Allgemeinen durch die Klinik. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den bzw. die Vornamen ihres Kindes einzutragen.

 

Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei. Nach Beurkundung der Geburt erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Bescheinigung für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere im gleichen Arbeitsgang ausgestellte 5,00 Euro.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht der im Regelfall zur Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen. Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt.

Die Eltern des Kindes sind miteinander verheiratet

  • die Geburtsanzeige
  • die Eheurkunde
  • Geburtsurkunde beider Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Mutter ist nicht verheiratet

  • die Geburtsanzeige
  • Geburtsurkunde der Mutter, wenn die Mutter ledig ist
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (im Bürgerbüro erhältlich)
  • aktuelle Eheurkunde (Heiratsurkunde) mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist.
  • Personalausweis oder Reisepass

Um auch den Vater gleich in das Geburtenregister eintragen zu können, muss dieser zunächst die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Jugendamt oder dem Standesamt. Das sollten Sie möglichst schon vor der Geburt des Kindes erledigen. Zur Geburtsbeurkundung werden dann noch folgende Nachweise benötigt:

  • Ausfertigung der Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • falls der Vater verheiratet ist oder war, zusätzliche eine aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • Personalausweis oder Reisepass