Einschulung

Auf den ersten Schultag freuen sich die Kinder meist schon lange vorher. Schließlich ist es sehr aufregend und spannend, mit der gefüllten Schultüte das erste Mal das Klassenzimmer zu betreten und die neuen Mitschüler kennenzulernen. Auch die ersten Hausaufgaben, die erste Hofpause und der erste Schulausflug sind besondere Ereignisse für die neuen Schülerinnen und Schüler. Aber auch für die Familie ist es ein besonderes Ereignis, wenn das Kind in die Schule kommt, denn schließlich wird es dort die nächsten, prägenden Jahre verbringen.

Einschulung schulpflichtiger Kinder

Im Herbst vor der Einschulung erhalten Sie als Erziehungsberechtigte/r ein Informationsschreiben mit entsprechenden Hinweisen über das Anmeldeverfahren und eine Liste mit den in Menden bestehenden Grundschulen. In Menden gibt es zwei Schularten, die Gemeinschaftsgrundschulen und die katholischen Bekenntnisschulen.

 

Entsprechend dem im Anschreiben genannten Anmeldeverfahren vereinbaren Sie entweder telefonisch einen Termin mit der gewählten Grundschule oder Sie tragen sich in einer im Kindergarten ausliegenden Terminliste ein. Die eigentliche Anmeldung des Kindes wird zum vereinbarten Termin in der gewählten Grundschule entgegen genommen und ist mit einem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden.

 

Bei der Anmeldung an der Grundschule ist der mit dem Informationsschreiben mitgeschickte Anmeldeschein vorzulegen. Vor der Einschulung werden alle erfassten Schulanfänger vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises zur schulärztlichen Untersuchung eingeladen. Diese Untersuchung findet unabhängig von den Anmeldeterminen statt.

 

Unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens wird die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Schulfähigkeit des Kindes einschätzen und die Aufnahmeentscheidung treffen.


Einschulungsjahrgänge

Einschulungsjahr

Geburtszeiträume

2019

01.10.2012 - 30.09.2013

2020

01.10.2013 - 30.09.2014

2021

01.10.2014 - 30.09.2015

2022

01.10.2015 - 30.09.2016


Anträge auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die im darauf folgenden Jahr geboren wurden, können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Allerdings nur, wenn sie für den Schulbesuch die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bei der gewählten Grundschule zu stellen.