Angaben aus Energieausweis gehören auch in Immobilienanzeigen

Bauordnung der Stadt Menden weißt auf verpflichtende Zusätze hin

EFH, KM, DG, AAP, FBH, MKM, NK, RMH oder TLB. Wer auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung
ist, der kennt diese Abkürzungen nur zu gut und weiß – zumindest auch bei den Meisten – was
sie bedeuten. Seit geraumer Zeit sind zu den gängigen Abkürzungen ein paar Neue hinzugekommen, die in kommerziellen Immobilienanzeigen unbedingt auftauchen müssen: EnEV ist eine davon. Ausgeschrieben bedeutet EnEV Energieeinsparverordnung. In Immobilienanzeigen kündigt
dieses Kürzel Angaben zur Energieeffizienz der angepriesenen Wohnung an. So sind seit dem 1.
Mai 2015 verpflichtend Angaben aus dem Energieausweis des Gebäudes auch in Immobilienanzeigen zu machen, wie z.B. das Baujahr des Gebäudes, Baujahr des Wärmeerzeugers, der Energieträger oder der Energiebedarf.
Die Bauordnung der Stadt Menden weißt deshalb darauf hin, dass spätestens seitdem der Energieausweis für Bestands- und Neubauten Pflicht geworden ist, auch die wichtigsten energetischen Kennwerte daraus in kommerziellen Immobilienanzeigen genannt werden müssen.
Eine korrekte Wohnungsanzeige sieht demnach so aus:
„Ruhige Altbauwohnung, renoviert, 4 ZKB, Balkon, 75 qm, KM 525,–, BK 120,–, gepflegtes Mehrfamilienhaus, Angaben EnEV: BjG 1930, BjW 2000, ET Gas, EA B, EB 75, ab sofort“
Ausführlich:
„Ruhige Altbauwohnung, renoviert, 4 ZKB, Balkon, 75 qm, KM 525,–, BK 120,–, gepflegtes Mehrfamilienhaus, Angaben gemäß EnEV 2014: Baujahr Gebäude 1930, Baujahr Wärmeerzeuger 2000, Energieträger Gas, Energiebedarfsausweis, Energiebedarf 75  kWh, frei ab sofort“.