Energieausweise der städtischen Gebäude

Seit dem 01.05.2014 muss in größeren öffentlichen Gebäuden ab 500 Quadratmetern ein Energieausweis gut sichtbar ausgehängt sein. Seit dem 08.07.2015 werden auch öffentliche Gebäude mit über 250 Quadratmeter Nutzfläche erfasst. Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 Absatz 3 Satz 1 der Energieeinsparverordnung (EnEV). 

Daher finden Sie in allen betroffenen städtischen Gebäuden einen entsprechenden Aushang. Darüber hinaus können Sie alle Energieausweise der stadteigenen Immobilien hier einsehen und herunterladen.