Bekanntmachung - Benachrichtigung der Stadt Menden (Sauerland) über eine öffentliche Zustellung

gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeszustellungsgesetz- LZG NRW)

Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt.
Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

  1. Behörde, für die zugestellt wird:
    Stadt Menden (Sauerland), Der Bürgermeister,
    Finanzverwaltung, Neumarkt 5, 58706 Menden
    Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden.
  2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten:
    Domenico Zofilo, Hauptstraße 42, 58706 Menden
  3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments:
    08.09.2025 ; 21.2 W1039892
    29.09.2025 ; 21.2 W1039892

Das Dokument enthält zwei Veranlagungsbescheide über
Gewerbesteuer für die Jahre 2024 und 2025 vom 08.09.2025 und vom 29.09.2025

Gemäß § 10 LZG NRW vom 07. März 2006 (GV.NRW S. 94) gilt die Mitteilung als zugestellt, wenn seit dem Tage der Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind.

58706 Menden (Sauerland), den 01.10.2025

Der Bürgermeister
In Vertretung

Im Original gezeichnet
(Uwe Siemonsmeier)
Stadtkämmerer

Bekanntmachung zum Download