HFA beschließt Finanzhilfen für Vereine

Antragstellung ab sofort möglich

Das Vereinsleben, so wie wir es kennen, ist in Menden durch die anhaltende Pandemie nahezu zum Erliegen gekommen. Auch brechen vielen Vereinen wichtige Einnahmen, z.B. durch Veranstaltungen weg. Trotzdem müssen nach wie vor Rechnungen bezahlt werden, Vereinsräume oder gar -hallen wollen unterhalten werden. Mitunter beklagen Vereine aber auch einen Rückgang an Mitgliedern, bedingt durch die Corona-Pandemie.
Das bedeutet, dass sich die finanzielle Situation von vielen Vereinen und Gemeinschaften mehr und mehr anspannt. Daher hat der Rat der Stadt Menden, vertretend durch den Haupt- und Finanzausschuss, in der Sitzung am 27. April 2021 beschlossen, dass solchen Vereinen finanziell geholfen werden muss. Denn gerade die Pandemie zeigt uns oft, dass Vereine und Gemeinschaften eine wichtige Säule des täglichen Lebens sind.

So können ab sofort alle eingetragenen und nichteingetragenen Vereine und Gemeinschaften mit Sitz in Menden, die aufgrund der Corona Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, in 2021 Antrag einen Sonderhilfe in Höhe von maximal 2.000 € zu stellen. Berechtigt sind ausschließlich Vereine und Gemeinschaften, deren Rücklagen aufgebraucht sind und sie durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind. Diese Sonderhilfe erfolgt in Form einer Billigkeitsleistung als freiwillige Zahlung, sofern durch den Antragsteller die wirtschaftliche Schieflage nachgewiesen wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Sonderhilfe besteht nicht.

Anträge können ab sofort schriftlich (nicht per E-Mail) an die Stabsstelle „Bürgerengagement“ gerichtet werden. Dazu gibt es ein Antragsformular, das hier heruntergeladen werden kann. Wer keinen Drucker hat, kann sich das Formular aber auch zuschicken lassen.

Kontakt: m.roth@menden.de oder telefonisch unter 02373 903-1378 oder -1543

Sportschuhe