Jetzt Sportfördermittel beantragen!

Bis zum 30.04.2024 können Vereine von Sportfördermitteln der Stadt Menden profitieren

Auch in diesem Jahr können Vereine in Menden wieder Anträge auf Sportfördermittel stellen.

Zur Förderung der Jugendarbeit können Vereine pauschalierte Sportfördermittel für jedes jugendliche Mitglied erhalten, das noch nicht 19 Jahre alt ist. (Link zum Antrag Förderung der Jugendarbeit)

Für Allgemeine Anliegen der Sportvereine können investive Einzelmaßnahmen der Vereine bezuschusst werden. Die maximale Förderhöhe beträgt je Antrag 50 Prozent der Kosten, maximal 5.000 Euro, wobei jeder Verein mehrere Anträge stellen kann. (Link zum Antrag Allgemeine Anliegen der Sportvereine)

Für die Gewährung der Jungendfördermittel und der Mittel für Allgemeine Anliegen ist die Antragsfrist bis zum 30. April 2024 zu beachten.

Anlässlich von Vereinsjubiläen können Mendener Sportvereine (25-, 50-, 75-, 100-jähriges usw.) Sportfördermittel in Höhe von 2 Euro je Jubiläumsjahr beantragen. (Link zum Antrag Vereinsjubiläen)

Für besondere Sportveranstaltungen (z. B. Volkssportveranstaltungen, Meisterschaften von Landesebene an aufwärts, sonstige nationale und internationale Wettkämpfe) können einmalige Zuwendungen von 100 Euro je Veranstaltung beantragt werden. (Link zum Antrag besondere Sportveranstaltungen)

Für Jubiläen und besondere Veranstaltungen gilt, dass die Anträge vier Wochen vor dem Jubiläum bzw. vor der Veranstaltung beim Team Sport vorliegen sollten.

Weitere Infos, die Bewilligungsbedingungen und entsprechende Antragsformulare gibt es im In-ternet unter www.menden.de/sport oder im Serviceportal unter portal.menden.de/services.

Kontakt:
Sarah Gerber (s.gerber@menden.de, 02373 903-1498)
Malte Heesmann (m.heesmann@menden.de, 02373 903-1497)