Lendringser Dorfadvent definitiv ohne verkaufsoffenen Sonntag

Kommunalaufsicht des Märkischen Kreises bestätigt Rechtswidrigkeit

„Eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Sonntagsöffnung am 17.12.2017 wäre formell und materiell rechtswidrig.“

Die Kommunalaufsicht des Märkischen Kreises hat damit die Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 21.11.2017 durch Bürgermeister Martin Wächter bestätigt. Der Bürgermeister der Stadt Menden hat demnach den Beschluss des Rates zurecht beanstandet, denn ihn trifft die gesetzliche Pflicht und ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu.

Für den Lendringser Dorfadvent an diesem Wochenende bedeutet das, dass die Einzelhändler entlang der Lendringser Hauptstraße ihre Geschäfte an diesem Sonntag nicht öffnen dürfen.