Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen

Ab Montag, 27. April 2020

Ab dem kommenden Montag gilt in Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht. Der Mund-Nasenschutz muss ab dann in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen getragen werden.
Zulässig sind sogenannte Alltagsmasken aber auch ein Schal.
Das hat das Land Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit den Ländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bekannt gegeben.