Soforthilfe Sport

Für einen durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass können Sportvereine jetzt eine Soforthilfe beantragen.

Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Für die Soforthilfe Sport für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur online gestellt werden können!

Alle Infos und den Online-Antrag gibt es auf dem Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen.

Geldscheine