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Bebauungspläne

Der Bebauungsplan (§ 8 BauGB)enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Gebiets.

Er wird deshalb auch als der "verbindliche" Bauleitplan bezeichnet und anders als der Flächennutzungsplan als Satzung, d. h. als Ortsrecht beschlossen. Für den Bürger ist wichtig, dass er aus den Bebauungsplänen Bauansprüche herleiten kann. Bauvorhaben, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, sind grundsätzlich nicht zulässig. Im Einzelfall können jedoch unter gesetzlich genau festgelegten Voraussetzungen Abweichungen von den Festsetzungen zugelassen werden.

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