Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

EU-Beihilferecht

Die Stadt Menden (Sauerland) gewährt Zuschüsse und „sonstige Vergünstigungen“ (z.B. vergünstigte Mieten, überlassene Grundstücke) an verschiedene Institutionen (Unternehmen, Einrichtungen, Vereine etc.) im Stadtgebiet, welche u.a. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) bzw. gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen und ermöglicht hierdurch in der Regel den Ausgleich von Defiziten innerhalb der Institutionen. Diese Ausgleichszahlungen und Vergünstigungen sind gemäß aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung an den strengen EU-beihilfen­rechtlichen Maßstäben zu messen und auf Erfüllung des Tatbestandes der „verbotenen Beihilfe“ zu prüfen. Für bestimmte beihilferechtlich relevante Maßnahmen der Stadt Menden ist zum 01.07.2014 (novelliert am 17.05.2017) die sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU) in Kraft getreten. Diese stellt bei Erfüllung strenger Informationsverpflichtungen Leistungen für bestimmte Bereiche (z.B. Kultur und Erhalt des kulturellen Erbes, kommunale Infrastruktur, Sport etc.) von der Anzeige- und Genehmigungspflicht der EU frei. 

Zuwendungen:

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)