Dienstleistungen A - Z

Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Übersicht der Dienstleistungen

EU-Beihilferecht

Vor dem Neuen Rathaus wegen die Europafahne und die Fahne der Ukraine

Die Stadt Menden (Sauerland) gewährt Zuschüsse und „sonstige Vergünstigungen“ (z.B. vergünstigte Mieten, überlassene Grundstücke) an verschiedene Institutionen (Unternehmen, Einrichtungen, Vereine etc.) im Stadtgebiet, welche u.a. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) bzw. gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen und ermöglicht hierdurch in der Regel den Ausgleich von Defiziten innerhalb der Institutionen. Diese Ausgleichszahlungen und Vergünstigungen sind gemäß aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung an den strengen EU-beihilfen­rechtlichen Maßstäben zu messen und auf Erfüllung des Tatbestandes der „verbotenen Beihilfe“ zu prüfen. Für bestimmte beihilferechtlich relevante Maßnahmen der Stadt Menden ist zum 01.07.2014 (novelliert am 17.05.2017) die sog. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU) in Kraft getreten. Diese stellt bei Erfüllung strenger Informationsverpflichtungen Leistungen für bestimmte Bereiche (z.B. Kultur und Erhalt des kulturellen Erbes, kommunale Infrastruktur, Sport etc.) von der Anzeige- und Genehmigungspflicht der EU frei. 

Zuwendungen:

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Beihilfe Beihilferecht EU-Beihilferecht
Beihilferecht

Kontakt

Rathaus
Raum: A 208
Neumarkt 5
58706 Menden

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8:15 - 12:30 Uhr
Dienstag:8:15 - 12:30 Uhr
Mittwoch:8:15 - 12:30 Uhr
Donnerstag:8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:8:15 - 12:30 Uhr

Rathaus
Raum: A 220
Neumarkt 5
58706 Menden

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Donnerstag:8:15 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:8:15 - 12:30 Uhr