Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Fremdanzeige im ruhenden Straßenverkehr

Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes können auch Privatpersonen Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bringen. Die Anzeige muss ausreichend dokumentiert sein, so dass hier keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu erteilenden Verwarnung bestehen. Bei einem eventuell nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist die Beweisbarkeit der Verkehrsordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung. Deshalb setzt das Aufgeben der Anzeige voraus, dass der Anzeigende bereit ist seine Feststellungen ggfs. vor Gericht als Zeuge zu bestätigen. Zur Erstellung einer Fremdanzeige nutzen Sie bitte das Online-Formular Fremdanzeige in unserem Rathaus-Online-Portal.

Frau B. Sturzenhecker

Team Sicherheit und Ordnung
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