Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Gleichstellungsbeauftragte

Das Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Menden (Sauerland) setzt sich für die Belange von Frauen ein, damit das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot eingehalten wird. Was machen wir im Einzelnen? Sind Sie neugierig geworden? Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche Informationen zu unseren Aktivitäten.

  • Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG)
  • Landesverfassung Nordrhein-Westfalen (LV NRW), 2.Teil, Artikel 4 (Fn2)
  • Landesgleichstellungsgesetz (LGG) • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), § 5 Abs. 3
  • Hauptsatzung der Stadt Menden

Frau A. Swoboda

Gleichstellungsstelle
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